Druckversion
Samstag, 24.05.2025, 21:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/richter-entscheiden-selbst-ob-sie-ueberlastet-sind-besetzung-des-2-bgh-strafsenats
Fenster schließen
Artikel drucken
6381

BVerfG zur ordnungsgemäßen Besetzung des 2. BGH-Strafsenats: Richter beurteilen eigene Überbelastung selbst

13.06.2012

Im Februar hatte der 2. Strafsenat des BGH unter dem Vorsitz von Dr. Ernemann zwei Revisionen verworfen. Die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg wie am Mittwoch bekannt wurde. Die Verurteilten hatten die ordnungsgemäße Besetzung des Senats gerügt. Ernemann führt neben dem 2. auch den 4. Strafsenat.

Anzeige

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) führt die Überbeanspruchung eines Richters - unabhängig davon, ob eine solche tatsächlich vorliegt - grundsätzlich nicht zu einem Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter. Von der Gewähr eines unabhängigen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sei die dem Richter selbst garantierte richterliche Unabhängigkeit aus Art. 97 GG zu unterscheiden. Diese räume ihm ein Abwehrrecht gegen eine überfordernde Einflussnahme bei der Zuweisung des Arbeitspensums ein.

Er sei nicht verpflichtet, sämtliche ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan übertragenen Aufgaben in vollem Umfang sofort zu erledigen. Vielmehr könne er nach sachlichen Kriterien Angelegenheiten zurückstellen, soweit deren Erledigung ein durchschnittliches Arbeitspensum übersteige. Ob ein Richter dies tue, sei diesem überlassen (Beschl. v. 23.05.2012, Az. 2 BvR 610/12 u. 2 BvR 625/12).

Seit dem ruhestandsbedingten Ausscheiden der früheren Vorsitzenden des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Stelle aufgrund des bisher nicht abgeschlossenen Verfahrens über die Wiederbesetzung vakant. Im Rahmen der Geschäftsverteilung für das Jahr 2012 wies das Präsidium des BGH dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich den Vorsitz des 2. Strafsenats zu.

Die Beschwerdeführer waren der Ansicht, die richterliche Unabhängigkeit Ernemanns sei nicht gewährleistet, weil dieser mit einem Doppelvorsitz überlastet und daher nicht mehr in der Lage sei, die ihm überantwortete Aufgabe verantwortungsvoll wahrzunehmen.

Dies sahen die Karlsruher Richter anders und nahmen die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur ordnungsgemäßen Besetzung des 2. BGH-Strafsenats: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6381 (abgerufen am: 24.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Öffentliches Recht
    • BGH
    • Richter
    • Verfassungsbeschwerde
Schild am BFH 23.05.2025
Richter

Vertretungszwang am Bundesfinanzhof:

Richter dürfen sich nicht selbst ver­t­reten

Allein die juristische Ausbildung reicht nicht: Ein Sozialrichter klagte sich in eigener Sache bis zum Bundesfinanzhof, aber durfte sich dort nicht selbst vertreten. Richter stehen nämlich nicht in der Liste der Prozessbevollmächtigten.

Artikel lesen
Dr. Josef Christ 22.05.2025
BVerfG

Neuwahl eines Verfassungsrichters:

BVerfG schlägt Spinner, Klein und Menges vor

Schneller als erwartet hat das Bundesverfassungsgericht drei Personalvorschläge für die Nachfolge von Josef Christ gemacht: den BAG-Richter Günter Spinner und die BGH-Richter:innen Oliver Klein und Eva Menges.

Artikel lesen
StVE Stollberg/Hoheneck 20.05.2025
Befangenheit

Befangenheitsantrag in DDR-Rehablitationsverfahren abgelehnt:

BVerfG bemän­gelt "grund­le­gende Ver­ken­nung des Gewähr­leis­tungs­ge­halts"

Auch Jahrzehnte später kämpfen DDR-Opfer um Rehabilitierung. Das BVerfG stellte in einem Verfahren nun erhebliche Rechtsverstöße des LG Meiningen fest.

Artikel lesen
iPhone Touch ID 20.05.2025
Ermittlungsverfahren

BGH entscheidet erstmals:

Zwangs­weises Fin­ger­auf­legen zur Smart­phone-Ent­sper­rung recht­mäßig

Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden: die Polizei darf Finger unter Zwang aufs Handy legen – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

Artikel lesen
Hände halten ein Buch in die Höhe 15.05.2025
Medien

OLG Frankfurt am Main verneint Unterlassungsanspruch:

Name von Rich­terin darf im Buch "Rechte Richter" stehen

Gerichtsverhandlungen sind ohnehin öffentlich und welche Informationen die Presse verwertet, kann diese immer noch selbst entscheiden. Daher darf im Buch "Rechte Richter" der volle Name einer Richterin genannt werden, so das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Ein Tätowierer bei der Arbeit 14.05.2025
Vermögen

BVerfG hebt BGH-Beschluss im Tattoostudio-Fall auf:

Ver­mö­gens­schaden muss kon­kret bezif­fert werden

Ein Streit um Anteile an einem Tattoostudio eskaliert in einer blutigen Auseinandersetzung. Für eine Verurteilung wegen eines Erpressungsdelikts braucht es aber konkrete Feststellungen zum Vermögensschaden, stellte das BVerfG nun klar.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Straf­recht (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von DLA Piper UK LLP
Prak­ti­kant (m/w/d) im Rah­men der Sum­mer School 2025 Ham­burg

DLA Piper UK LLP , Ham­burg

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Di­gi­ta­li­sie­rung und Öf­f­ent­li­ches...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Matchwinner Verfahrensrecht

26.05.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket

28.05.2025

Der Umgang mit Betriebsprüfern und Steuerfahndern

28.05.2025

Logo von Leuphana Universität Lüneburg
Triff Möhrle Happ Luther auf der FOR YOUR CAREER in Lüneburg

27.05.2025, Lüneburg

Krisenland. Finanzielle Restrukturierung durch StaRUG-Verfahren.

05.06.2025, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH