Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Ex-Richter soll bewusst Ver­jäh­rung abge­wartet haben

21.03.2019

Ein Richter soll Hunderte Verfahren bewusst nicht bearbeitet und stattdessen deren Verjährung abgewartet haben. So habe er sich die von ihm als zu viel empfundene Arbeit erleichtern wollen, glaubt die nun anklagende StA.

Ein Ex-Richter muss sich seit Mittwoch vor dem Landgericht Rostock (LG) wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten. Der mittlerweile pensionierte Jurist soll Hunderte Ordnungswidrigkeitsverfahren einfach nicht bearbeitet und stattdessen deren Verjährung abgewartet haben, so die Staatsanwaltschaft (StA). Betroffen seien insbesondere Verkehrssünder, die allesamt straffrei blieben.

Nach Ansicht der StA habe der ehemalige Richter 816 mutmaßliche Verkehrsdelikte nicht bearbeitet, um sich die von ihm als zu viel empfundene Arbeit zu ersparen. Der 57 Jahre alte Jurist bestritt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe und kündigte für den nächsten Verhandlungstermin eine ausführliche Stellungnahme an. Schon jetzt ließ er aber verlauten, dass das Schweriner Justizministerium das Arbeitspensum für seinen Bereich derart angehoben habe, dass es nicht mehr zu schaffen gewesen sei.

Die Kosten der eingestellten Verfahren musste die Staatskasse tragen. Das Gericht hat nach eigenen Angaben eine psychiatrische Begutachtung des ehemaligen Richters angeordnet.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Rechtsbeugung angeklagt: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34495 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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