Mit Ablauf des 31. Dezembers wird das Mitglied des 3. Strafsenats in Rente gehen. In zwanzig Jahren am BGH hat Pfister dessen Rechtsprechung maßgeblich geprägt.
Wolfgang Pfister, der in den Jahren 2011 bis 2014 dem Präsidium angehörte, war 1995 zum Richter am Bundesgerichtshof (BGH) ernannt worden, wohin er zuvor schon in den Jahren 1985 bis 1988 als wissenschaftlicher Mitarbeiter abgeordnet gewesen war. Der gebürtige Nürnberger hat vor seiner Zeit in Karlsruhe seine gesamte juristische Karriere im höheren Justizdienst in Berlin verbracht.
Dort blieb er jedoch, obgleich er zunächst kurz dem damals in Berlin ansässigen 5. Strafsenat des BGH angehörte, nicht lange. Schon am 1. Dezember 1995 wurde er dem 3., am Hauptsitz in Karlsruhe ansässigen Strafsenat zugewiesen, der neben allgemeinen Revisionssachen vor allem für Revisionen in Staatsschutzssachen zuständig ist.
Dem 3. Strafsenat blieb der 65-Jährige, unterbrochen nur von einer erneuten kurzzeitigen Zuweisung zum heute in Leipzig ansässigen 5. Strafsenat, seitdem fast zwanzig Jahre lang treu. Er vertritt ihn im Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichts und diesen wiederum als stellvertretendes Mitglied im Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Die Rechtsprechung des Senats hat Pfister, der nebenbei als Referent für die deutsche Richterakademie tätig ist, maßgeblich mitgeprägt.
pl/LTO-Redaktion
Richter am BGH: . In: Legal Tribune Online, 30.12.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18009 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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