Laut der Internetseite des hessischen Verkehrsministeriums gab es im Mai mehr als 200 Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. Der rheinland-pfälzische Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) pochte daher am Montag darauf, dass den fluglärmgeplagten Bürgern "sehr stichhaltige Begründungen dafür genannt werden, um nicht den Verdacht aufkommen zu lassen, hier werde das vom BVerwG verfügte weitgehende Verbot planmäßiger Nachtflüge unterlaufen".
Lewentz will sich deshalb laut Mitteilung an den neuen hessischen Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) wenden. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Frankfurter Nordwest-Landebahn sehe zwar Ausnahmen vom Nachtflugverbot vor, etwa wegen schlechten Wetters oder sonstiger Sicherheitsgründe. Allerdings müsse es auch einen nachprüfbaren Zusammenhang geben, da sonst einer unzulässigen Freizügigkeit Tür und Tor geöffnet werde, betonte der Minister.
Auch die Mainzer Grünen-Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner wandte sich nach Mitteilung vom Montag in einem Schreiben an Rentsch. "Dass die Ausnahmegenehmigungen jetzt in einer inflationären Art und Weise erteilt werden, lässt den Verdacht aufkommen, dass die hessische Landesregierung Nachtflüge bewusst zulässt." Rößner forderte "endlich Schluss mit den Spielchen".
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hatte die hessische Landesregierung im April verpflichtet, die Anwohner des Frankfurter Flughafens von 23.00 bis 5.00 Uhr dauerhaft vor Fluglärm zu schützen.
dpa/age/LTO-Redaktion
Nachtflüge trotz BVerwG-Urteil: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6362 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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