Wer in Rheinland-Pfalz in den öffentlichen Dienst will, muss künftig erklären, keiner extremistischen Organisation anzugehören. Auch die AfD steht auf der Liste – und deren Mitglieder damit potenziell auf dem Abstellgleis für staatliche Jobs.
Es ist ein Satz, der wie eine Formsache klingt – und doch zur scharfen Klinge im Einstellungsverfahren wird: Rheinland-Pfalz führt eine schriftliche Erklärung zur Verfassungstreue ein. Wer dort künftig in den Staatsdienst will, muss unterschreiben, dass er keiner extremistischen Organisation angehört und das in den letzten fünf Jahren auch nicht getan hat. Auf der zugrunde liegenden Liste solcher Organisationen steht ausdrücklich auch: die AfD.
Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte die neue Praxis am Donnerstag in Mainz an. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Verfassungstreue von Beamten im Landesdienst sei verschärft worden. Sie solle aber nicht nur, wie der Wortlaut vermuten lässt, für Beamte gelten. Auch künftige Tarifbeschäftigte müssten so eine Erklärung bei der Einstellung abgeben. Wer nicht unterschreibt oder Zweifel an seiner Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht ausräumen kann, wird demnach nicht eingestellt.
Was heißt "verfassungstreu"?
Woran wird gemessen, ob jemand "verfassungstreu" ist? Grundlage ist eine Liste des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Sie führt Organisationen auf, bei denen "hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" vorliegen. Auch die AfD wird auf dieser Liste stehen, wie Ebling ausdrücklich betonte. Die Partei werde beobachtet, einen gemäßigten Flügel gebe es nicht mehr – im Gegenteil: Die Radikalisierung schreite voran.
Neu ist dabei: Bereits die bloße Mitgliedschaft in einem als Verdachtsfall geführten Verband – also noch vor einer gesicherten Einstufung – kann laut Ebling Zweifel an der Verfassungstreue begründen. Die neuen Regelungen sind Teil einer länger vorbereiteten Verschärfung: Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben bereits vor der Hochstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu überarbeiten.
Für bereits eingestellte Mitarbeiter im öffentlichen Dienst könne die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen, so Ebling weiter. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.
Für Beamte ist die Idee nicht neu
Die Idee, gegen AfD-Mitglieder im Beamtendienst vorzugehen, ist nicht neu. § 7 Abs. 1 Nr. 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) verlangt, dass Bewerber "die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten". Diese Gewähr fehlt, wenn jemand Mitglied einer Organisation ist, die laut Verfassungsschutz als extremistisch gilt. Die AfD ist hier keine Ausnahme – ihre politische Repräsentanz schützt nicht vor beamtenrechtlichen Konsequenzen.
Dass dieses sogenannte Parteienprivileg aus Art. 21 Grundgesetz dabei nicht greift, hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst klargestellt. Es schützt die Partei als Organisation – nicht ihre Mitglieder. Verwaltungsrechtler Robert Hotstegs hat diese Konstellation für LTO bereits ausführlich eingeordnet.
AfD kritisiert "verfassungswidrige Methoden"
Für AfD-Mitglieder wird der blaue Parteiausweis damit zunehmend zum Ballast, die Reaktion der Partei ließ nicht lange auf sich warten: Sie reagierte mit massiver Kritik am Innenminister und wirft Ebling "verfassungswidrige Methoden" vor. "Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten", erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt.
Der Innenminister fordere damit eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. "Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung", kritisierte Münzenmaier. Eblings Erlass werde seiner Ansicht nach die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen treten.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Verfassungstreue im Staatsdienst: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57636 (abgerufen am: 18.02.2026 )
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