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Bundesregierung legt Revision ein: US-Droh­nen­ein­sätze vor dem BVerwG

13.05.2019

Kampfdrohne

© Paul Fleet - stock.adobe.com

In einem überraschenden Urteil entschied das OVG NRW, dass die Bundesregierung kontrollieren müsse, ob die US-Drohneneinsätze vom Stützpunkt in Ramstein nicht völkerrechtswidrig sein könnten. Dagegen legte die Regierung jetzt Revision ein.

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Im Streit um aus Deutschland geführte US-Einsätze mit Kampfdrohnen hat die Bundesregierung Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen eingelegt. Das Gericht hatte die Bundesregierung im März verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung amerikanischer Militärstützpunkte im rheinland-pfälzischen Ramstein gegen Völkerrecht verstoßen.

Nach Prüfung des Urteils sei entschieden worden, die Rechtslage höchstgerichtlich überprüfen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur von der Bundesregierung. Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde bereits am 7. Mai Revision eingelegt. Gerade läuft noch die Frist zur Revisionsbegründung.

Geklagt hatten drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik, stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium. Die Männer hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und erklärt, sie fürchteten auch um ihr eigenes Leben. Sie scheiterten vor Gericht mit ihrer Forderung, die Bundesregierung solle den USA die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen.

Das OVG hatte die Bundesregierung in der Berufungsverhandlung aber für ihre bisherige Haltung gerügt. Es sei zu wenig, sich wiederholt darauf zurückzuziehen, man vertraue der amerikanischen Zusicherung, dass die Aktivitäten im Ramstein in Einklang mit geltendem Völkerrecht stünden.

US-Drohnenangriffe richten sich gegen jemenitische Ableger des Terrornetzwerks Al-Kaida und die Terrormiliz Islamischer Staat (IS), haben nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen aber wiederholt auch unschuldige Zivilisten getroffen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Bundesregierung legt Revision ein: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35335 (abgerufen am: 25.05.2025 )

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