Die Staatsanwaltschaft Köln hat gegen das Urteil des LG gegen die vier Ex-Manager von Sal. Oppenheim und den Immobilienunternehmer Josef Esch Revision Revision eingelegt. Das berichtet das Handelsblatt am Montag.
Das Landgericht Köln (LG) hatte drei ehemalige Manager der Bank sowie einen Immobilienunternehmer in der vergangenen Woche zu Freiheitsstrafen mit Bewährung verurteilt. Einzig der frühere Risikovorstand Friedrich Carl Janssen erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monate ohne Bewährung. Die Angeklagten hätten Untreue in zwei Fällen zulasten der einst größten europäischen Privatbank begangen, entschied LG Köln am Donnerstag nach mehr als zwei Jahren Verhandlungsdauer.
Der Staatsanwaltschaft geht dieses Urteil offenbar nicht weit genug. Wie das Handelsblatt berichtet, legte die Behörde Revision ein. Dem Bankhaus soll ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden sein.
Sal. Oppenheim war nach massiven Fehlspekulationen 2009 fast kollabiert und gehört seit Anfang 2010 in extrem verkleinerter Form zur Deutschen Bank.
tap/LTO-Redaktion
Sal. Oppenheim-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16214 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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