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45644

Nach Urteil des OLG Hamm: Streit um Wisent-Herde landet erneut beim BGH

04.08.2021

Drei europäisches Bisons (Wisente) in einem Wald

szczepank  - stock.adobe.com

Nachdem das OLG Hamm im Streit um die durch eine Wisent-Herde angerichteten Schäden zugunsten der Forstwirte entschieden hat, hat der beklagte Tierschutzverein die Revision zum BGH angekündigt. Damit landet der Fall zum zweiten Mal dort.

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Der Streit um die Auswilderung von Wisenten im Rothaargebirge geht erneut vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Trägerverein des Artenschutzprojektes kündigte am Mittwoch Revision am BGH gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm von Mitte Juli an. Die Richterinnen und Richter in Hamm hatten entschieden, dass die klagenden Waldbauern aus dem benachbarten Sauerland nicht länger hinnehmen müssen, dass die Wisent-Herde ihre Grundstücke betritt und dort Schäden an ihren Bäumen anrichtet.

Das Hammer Gericht hatte deutliche Kritik daran geübt, dass es nach einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2019 noch immer unterschiedliche politische Vorstellungen über die Fortsetzung des Projekts gibt. Es bemängelte, dass die dauerhafte Ansiedlung und Freiheit der Tiere noch immer nicht in einem dritten öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt sei. Das OLG-Urteil bezieht sich auf den zweiten Vertrag, der die Freisetzung der Tiere regelt. Diese Phase ist nach Überzeugung der Richterinnen und Richter seit Jahren abgelaufen. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) hat für das laufende Jahr eine Entscheidung zur Zukunft des Projektes angekündigt.

Wisente sind die größten Landsäuger Europas. Nachdem die Tiere in Deutschland lange als ausgerottet galten, ist im Rothaargebirge Deutschlands einzige freilebende Wisent-Herde angesiedelt worden. Zuletzt hatte die Herde knapp über 20 Tiere. Zwischenzeitlich waren junge Bullen geschossen worden, um die Gruppe zu verkleinern. Ein weibliches Tier wurde nach Angaben des Trägervereins beim Zusammenstoß mit einem Fahrzeug getötet.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Nach Urteil des OLG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45644 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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