Druckversion
Freitag, 16.10.2026, 07:29 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/rente-reform-ost-west-angleichung-erwerbsminderung-regierungsentwurf
Fenster schließen
Artikel drucken
22115

Regierungsentwurf zur Rentenreform: Ost-West-Ang­lei­chung und stär­kere Erwerbs­min­de­rungs­rente besch­lossen

15.02.2017

Sparschwein

pogonici - fotolia.com

Der Entwurf von Arbeitsministerin Nahles zur Ost-West-Rentenangleichung wurde am Mittwoch beschlossen, doch wo die Löhne geringer sind, werden es auch die Renten bleiben. Auch die Erwerbsminderungsrente wird reformiert, aber nicht für Altfälle.

Anzeige

Von 2025 an bekommen Ruheständler im Osten die gleiche Rente wie im Westen. Arbeitnehmer im Osten müssen aber im Gegenzug ab diesem Zeitpunkt auf eine Höherbewertung ihrer Rentenansprüche verzichten. Zudem sollen Menschen, die etwa aufgrund eines Unfalls nicht mehr voll arbeiten können, von 2018 an eine höhere Erwerbsminderungsrente erhalten. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin entsprechende Gesetzentwürfe von Sozialministerin Andrea Nahles (SPD). Es wird erwartet, dass beide Gesetzentwürfe noch vor der Bundestagswahl im September Bundestag und Bundesrat werden passieren können.

Die Renten in Ost- und Westdeutschland sollen bis zum 1. Januar 2025 vollständig angeglichen werden. Die Anhebung auf das Westniveau soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. Im Gegenzug soll die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten ebenfalls in sieben Schritten gesenkt werden.

Die jährlichen Kosten für die Angleichung sollen bei bis zu maximal 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025 liegen. Sie werden nach einem Kompromiss von Nahles mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aus Beitrags- und Steuermitteln finanziert. Dazu wird der Bundeszuschuss für die Rente erhöht - schrittweise auf bis zu zwei Milliarden Euro ab 2025.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) kritisierte, dass die Rentenangleichung "später als im Koalitionsvertrag ursprünglich vereinbart" erfolge. Die Abschmelzung des Höherwertungsfaktors für Berufstätige im Osten sei dagegen zu abrupt. Grundsätzlich begrüße er die Gesetzesinitiative aber.

Rentenniveau wird Lohnniveau im Osten entsprechen

Nahles räumte ein, dass Ost-Arbeitnehmer nach der Angleichung bei der Bewertung ihrer Renten benachteiligt würden. Das sei aber ein Problem des unterschiedlichen Lohnniveaus in Ost und West. Daher gelte es in den nächsten Jahren eine Strategie zu entwickeln, um die Löhne im Osten entsprechend anzupassen. Sie könne daher nicht verstehen, dass sich gerade Ost-Ministerpräsidenten gegen den von ihr durchgesetzten Mindestlohn gesperrt hätten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund kritisierte, dass auch zur Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Beitragszahler und Rentner herangezogen werden sollen. Die Rentenversicherung halte daher eine Nachbesserung der Angleichung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für notwendig.

Nach dem Gesetzentwurf zur Erwerbsminderungsrente sollen nur jene Menschen bessergestellt werden, die ab dem 1. Januar 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente gehen. Derzeit werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. Diese sogenannte Zurechnungszeit soll für künftige Erwerbsminderungsrentner stufenweise bis 2024 um drei Jahre auf 65 Jahre verlängert werden.

Reform betrifft nur Neueinstiege in Erwerbsminderungsrente

Die Anpassung koste 1,5 Milliarden Euro, sagte Nahles. Das soll keinen Einfluss auf die Beträge haben. Sie bedauerte, dass nach der üblichen Rentensystematik die Anhebung der Erwerbsminderungsrente nicht auch für jene 1,8 Millionen Betroffenen gilt, die schon in Rente sind. Gerade bei diesen Menschen sei das Risiko von Altersarmut besonders hoch.

Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Steffen Kampeter, erklärte: "Die Ost-West-Angleichung ist überfällig und ein wichtiger Schritt, um die deutsche Einheit zu vollenden. Auch die Lage von Menschen mit Erwerbsminderung zu verbessern, ist richtig." Beide Beschlüsse würden aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich belasten.

Der Sozialverband VdK kritisierte: "Wer aufgrund gesundheitlicher Probleme vorzeitig aus dem Beruf aussteigen muss, wird oft mit einer Armutsrente bestraft. Leider ändert sich durch die aktuell geplanten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner kaum etwas an dieser Situation."

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Regierungsentwurf zur Rentenreform: . In: Legal Tribune Online, 15.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22115 (abgerufen am: 16.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Rente
Ein älterer Herr bei der Arbeit in einer Werkstatt 13.10.2026
Rente

Gesetz erlaubt flexiblere Arbeitsbedingungen:

Befris­tete Wei­ter­be­schäf­ti­gung von Rent­nern

Rentner brauchen Einkommen, Unternehmen das Know-how ihrer Arbeitnehmer: Der Gesetzgeber hat daher die Grenzen der sachgrundlosen Befristung aufgeweicht und ermöglicht nun erheblich flexiblere Weiterbeschäftigungen, erläutert Adrian Braun.

Artikel lesen
Der Eingang zum großen Ballsaal des Grand Elysée Hotels 15.09.2026
Rechtsstaat

Coup bei Wiederwahl des Vorsitzenden des Versorgungswerks:

Ham­bur­gi­sche Anwalt­schaft stellt sich gegen AfD-nahen Vor­sit­zenden

Riesenwirbel auf Mitgliederversammlung: Eine ungewöhnlich zahlreich erschienene hamburgische Anwaltschaft wählt den Vorsitzenden ihres Versorgungswerks ab. Er war jahrelang mit rechtspopulistischen und rassistischen Äußerungen aufgefallen.

Artikel lesen
Schild "Bundesgerichtshof" am Gebäude in Karlsruhe 02.07.2026
Syndikusanwälte

BGH zur Altersteilzeit von Syndizi:

Nicht arbei­tender Syn­dikus darf Anwalts­zu­las­sung behalten

Ein Syndikusrechtsanwalt, der in Altersteilzeit geht, behält auch dann seine Zulassung, wenn er nicht mehr tätig ist. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Der Widerruf seiner Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer war rechtswidrig.
 

Artikel lesen
Übergabe des Berichts in Berlin an Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas 24.06.2026
Rentenversicherung

Rentenreform:

Geht's den anwalt­li­chen Ver­sor­gungs­werken an den Kragen?

In ihrem Abschlussbericht lobt die Rentenkommission eine einheitliche Erwerbstätigenversicherung als "Idealbild der Alterssicherung". Der Verband der Wirtschaftskanzleien warnt vor Eingriffen in berufsständische Versorgungssysteme.

Artikel lesen
Ein junger Lehrer hilft einem Schüler am Laptop 12.06.2026
Lehrer

BVerwG stärkt verbeamtete Lehrer:

Keine Ver­sor­gungs­lücke durch Som­mer­fe­rien

Zwischen Lehramtsreferendariat und Übernahme in das Beamtenverhältnis liegen oft die Sommerferien. Diese Unterbrechung darf sich später nicht nachteilig auf das Ruhegehalt auswirken, so das BVerwG. Christian Reckling mit den Hintergründen.

Artikel lesen
Frau prüft Papiere 05.02.2026
Rente

Rentenansprüche nach Scheidung:

So will Hubig den Ver­sor­gungs­aus­g­leich gerechter machen

Hat ein Ex-Partner nach der Scheidung Rentenansprüche vergessen oder verschwiegen, trifft das auch den anderen. Nun hat Bundesjustizministerin Hubig einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Versorgungsausgleich gerechter machen soll. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Wolters Kluwer
Me­dia Sa­les Ma­na­ger (m/w/d) für Le­gal Tri­bu­ne On­li­ne - re­mo­te

Wolters Kluwer, Hürth und 6 wei­te­re

Logo von Freshfields
Pay­roll Ma­na­ger (m/w/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Generali Investments Holding S.p.A.
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d) In­vest­ments Le­gal

Generali Investments Holding S.p.A., Köln

Logo von Landkreis Emsland
Kreis­rä­tin / Kreis­rat (m/w/d)

Landkreis Emsland, Mep­pen

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Re­fe­rent/Re­fe­ren­tin (m/w/d) im Re­fe­rat Heil­be­hand­lung und Teil­ha­be

DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Ber­lin

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Schnittstellen des Familienrechts zum Sozialrecht

16.10.2026

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Berufskrankheiten nach § 9 SGB VII

16.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Scheinselbstständigkeit: Update sozialversicherungsrechtliches Beitragsrecht

26.10.2026

Übergang vom Erwerbsleben

27.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH