Im Prozess um den Reker-Attentäter Frank S. hat das Gericht am Montag überraschend die Bestellung von einem der zwei Pflichtverteidiger aufgehoben. Der Anwalt und der Angeklagte selbst wollten es so.
Im Prozess um das Attentat auf Henriette Reker vor ihrer Wahl zur Kölner Oberbürgermeisterin hat das Gericht einen Verteidiger aus dem Verfahren entlassen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) beschloss am Montag überraschend, seine Bestellung zum Pflichtverteidiger aufzuheben. Sowohl Frank S. als auch der Anwalt selbst hatten dies beantragt. Das Vertrauensverhältnis sei tief erschüttert.
Den Ausschlag gab offenbar ein Email-Wechsel. Eine Freundin des Angeklagten hatte sich an das Gericht gewandt und behauptet, von dem Rechtsanwalt schriftlich belästigt worden zu sein. Dazu hatte die Frau Schriftverkehr vorgelegt, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza sagte.
Das Verfahren werde mit einem statt zwei Pflichtverteidigern fortgesetzt, lediglich die Aussage eines Zeugen müsse wiederholt werden, erklärte die Vorsitzende. Der Angeklagte hatte auch seinen zweiten Anwalt loswerden wollen. Dem hatte das Gericht aber nicht zugestimmt.
Der 44-jährige Frank S. hat die Tat aus dem vergangenen Oktober bereits gestanden. Ihm droht lebenslange Haft wegen versuchten Mordes. Als Motiv nannte er Rekers Einsatz für Flüchtlinge.
dpa/ms/LTO-Redaktion
Prozess um Reker-Attentat: . In: Legal Tribune Online, 06.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19560 (abgerufen am: 15.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag