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Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen: Mehr Schutz für ­Pau­schal­rei­sende

10.06.2020

Koffer mit Euroschein auf Weltkarte

(c) stock.adobe.com - Marie Maerz

Die Insolvenz von Thomas Cook beschäftigt weiterhin die Politik. Nun soll sichergestellt werden, dass Reisende und ihre Zahlungen in Zukunft besser abgesichert sind. Die Bundesregierung hat die vom BMJV vorgelegten Eckpunkte beschlossen.

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Die Politik zieht Konsequenzen aus der Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook. Am Mittwoch hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine Insolvenzsicherung beschlossen, die Reisende zukünftig besser schützen soll. Auf dieser Grundlage wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nun einen Gesetzentwurf erarbeiten. 

Das System der Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht soll strukturell geändert werden. Zum einen soll es einen Fond zur Absicherung der Kundengelder und eventueller Rückbeförderung geben und zum anderen soll eine bonitätsabhängige Sicherheit von den Reiseveranstaltern gestellt werden. 

Ist ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig, so soll zunächst die geleistete Sicherheit verwendet werden und dann auf den Fond zurückgegriffen werden. Während der Aufbauphase des Fonds hilft der Staat mit zeitlich befristeten Garantien aus. Zudem sollen eine Rückdeckungsversicherung bzw. Kreditzusagen Sicherheit bieten. 

Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht, erklärte dazu: "Der Fall Thomas Cook hat gezeigt, dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist." Das Insolvenzsicherungssystem im Reiserecht werde daher grundlegend neu geregelt. "Die Absicherung der Kundengelder soll künftig über einen Fonds erfolgen, der sich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert. Auf diese Weise wird ein umfassender Schutz der Reisenden sichergestellt." 

Kritik kommt vom DRV 

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat vor zusätzlichen Belastungen der Branche durch die geplante Neuregelung bei Veranstalterpleiten gewarnt. Zwar zeigten die Eckpunkte einen geeigneten Ansatz zum besseren Verbraucherschutz, sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig am Mittwoch. Er wies aber auf die schwierige wirtschaftliche Lage der Reiseveranstalter aufgrund der Corona-Pandemie hin. "Eine erweiterte Absicherung stellt eine zusätzliche erhebliche finanzielle Herausforderung für die Reiseveranstalter dar, die kurzfristig nur schwer zu lösen sein wird.", so Fiebig. Er forderte daher "einen maßvollen Übergang vom alten ins neue System, den die Reiseunternehmen bewältigen können."  

Derzeit können Versicherer von Reiseanbietern ihre Haftung für Erstattungen auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen. Bei der Thomas Cook-Pleite hatte diese Summe nicht gereicht, um die Forderungen der betroffenen Urlauber zu 100 Prozent zu begleichen. Die Bundesregierung entschied sich, finanziell einzuspringen. 

vbr/LTO-Redaktion/dpa 

 
 
 
 
 

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Neuregelung der Insolvenzsicherung im Reiserecht beschlossen: . In: Legal Tribune Online, 10.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41865 (abgerufen am: 13.11.2025 )

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