Die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit ist regelmäßig nicht zu vergüten. Dies entschieden die Kieler Arbeitsrichter in einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil.
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) ausgeführt, dass gemäß § 4 des Rahmentarifvertrags für das Gebäudereinigerhandwerk (RTV) das Tarifentgelt nur für die wirklich geleistete Arbeitszeit gezahlt werde. § 3 RTV lege wiederum fest, dass die zu vergütende Arbeitszeit regelmäßig an der Arbeitsstelle beginne und ende und darüber hinaus nur die zwischen Beginn und Ende der Arbeitszeit aufgewendete Wegezeit als Arbeitszeit gelte.
Aus dem Wortlaut und der Auslegung der Tarifnorm sowie der dazugehörigen Erläuterung ergebe sich, dass nach dem Willen der Tarifvertragsparteien neben der reinen Arbeitszeit nur "Wegezeiten", also Fahrtzeiten, und nicht sonstige arbeitsfreie Zwischenzeiten als Arbeitszeit zu vergüten seien (Urt. v. 21.03.2012, Az. 3 Sa 440/11).
Geklagt hatte eine Innenreinigerin, die bei einem Reinigungsunternehmen beschäftigt ist. Auf das Arbeitsverhältnis findet der RTV Anwendung. Die Frau wird in verschiedenen Reinigungsobjekten sowohl vormittags als auch nachmittags eingesetzt. Die einzelnen Arbeitseinsätze reihen sich dabei nicht nahtlos aneinander, so dass zwischen den Arbeitseinsätzen unterschiedlich lange, teilweise bis zu vier Stunden dauernde Leerlaufzeiten entstehen, die die Innenreinigerin oft zu Hause verbringt. Die Fahrtzeiten zwischen den einzelnen Reinigungsobjekten werden von der beklagten Arbeitgeberin vergütet, nicht hingegen die arbeitsfreie sonstige Zwischenzeit. Die Innenreinigerin aber meinte, dass sie auch für die arbeitsfreien Zwischenzeiten einen tariflichen Lohnanspruch habe.
Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG haben ihre hierauf gerichtete Klage abgewiesen.
tko/LTO-Redaktion
LAG Schleswig-Holstein zum Reinigungsgewerbe: Kein Lohn für arbeitsfreie Zwischenzeiten . In: Legal Tribune Online, 09.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6166/ (abgerufen am: 27.03.2024 )
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