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44165

Lübcke-Prozess: Ste­phan Ernst und Bun­des­an­walt­schaft legen Revi­sion ein

02.02.2021

Das Gebäude des BGH in Karlsruhe

(c) Blackosaka/stock.adobe.com

Am Donnerstag wurde Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke verurteilt. Nun legen sowohl er als auch die Bundesanwaltschaft Revision ein.

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Nach dem Urteil im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) haben der Verurteilte Stephan Ernst und die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Dies teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt am Dienstag mit. Der 47 Jahre alte Ernst war am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt, im zweiten Anklagepunkt wegen versuchten Mordes an einem irakischen Flüchtling aber freigesprochen worden. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.

Bereits am Montag hatte der Mitangeklagte Markus H. Revision eingelegt. In erster Instanz wurde er vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen, erhielt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aber eine Bewährungsstrafe. Die Familie Lübcke, die als Nebenklägerin auftrat, wollte zunächst in Ruhe über das Urteil nachdenken. Die Revision muss innerhalb einer Woche schriftlich eingelegt werden - also bis Donnerstag. Zuständig ist der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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Lübcke-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44165 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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