Die Regierungskoalition im Bundestag hat sich auf eine Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber um 50 EUR geeinigt. Dies teilten die sozialpolitischen Fraktionssprecher von Union und FDP, Karl Schiewerling und Heinrich Kolb, am Freitag in Berlin mit.
Für die so genannten Midijobber steigt die Verdienstgrenze um den gleichen Betrag von 800 EUR auf 850 EUR. Während Minijobber von eigenen Sozialbeiträgen ganz befreit sind, müssen Midijobber reduzierte Beiträge zahlen.
"Die Anhebung ist ein Beitrag zum Inflationsausgleich". Hinzu komme ine Verbesserung der rentenrechtlichen Absicherung. "Minijobber sind künftig grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert und können damit unter anderem Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente erwerben und die Vorteile der Riester-Förderung in Anspruch nehmen", so die Politiker. Wann die Änderung wirksam werden soll, ist derzeit nicht bekannt.
dpa/cla-LTO-Redaktion
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Regierungskoalition im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4919 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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