Anders als der Bundestag: Bun­desrat hisst zum Chri­s­to­pher Street Day die Regen­bo­gen­flagge

von Hasso Suliak

25.07.2025

Anders als die Bundestagspräsidentin sieht die Präsidentin der Länderkammer im Hissen der Regenbogenflagge vor dem Gebäude keinen Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot. Die Flagge stehe für "Vielfalt, Toleranz und Respekt".

Wenn am Samstag Hunderttausende auf dem 47. CSD Berlin Pride unter dem Motto "Nie wieder still" für die Rechte der queeren Community und gegen Diskriminierung demonstrieren, wird ihnen vor dem Bundesratsgebäude in der Leipziger Straße in Berlin-Mitte eine große Regenbogenflagge entgegenwehen.

Denn anders als Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU,) die sich geweigert hatte, anlässlich des CSD am Reichstagsgebäude die Flagge zu hissen, sieht Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger (SPD) darin keine Kollision mit dem staatlichen Neutralitätsgebot. Klöckner hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass ihre Arbeit auf einem "klaren Fundament" fuße, das "nicht dehnbar" sei. Dieses Fundament sei die Neutralität der Bundestagsverwaltung, die die gesamte Bandbreite des deutschen Bundestags abbilden müsse, erklärte sie damals in einem ARD-Interview.

Ein derart "klares Fundament", das sie an der Beflaggung hindert, sieht die Präsidentin des Bundesrat, der ebenfalls ein Verfassungsorgan ist, nicht. Rehlinger erklärte vielmehr am Freitag: "Vielfalt, Respekt und Toleranz gehören ebenso wie Freiheit und Gleichheit zum Kern der Demokratie. Sie sind unverzichtbar für eine freie und offene Gesellschaft. Jeder Mensch hat das Recht, ohne Diskriminierung in Würde zu leben und zu lieben. Dafür steht die Regenbogenflagge: als Bekenntnis zu Werten, denen wir uns als Demokratinnen und Demokraten verpflichtet fühlen."

Zu besonderen Anlässen an öffentlichen Gebäuden erlaubt 

Als rechtliche Grundlage für das Aufziehen der Flagge am Samstag verweist der Bundesrat in einer Pressemitteilung auf einen entsprechenden Erlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 6. April 2022. In diesem hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Hissen der Regenbogenflagge zu besonderen Anlässen erlaubt und lediglich zur Auflage gemacht, dass sich die Beflaggung auf einen konkreten Termin beziehen müsse. Das könne zum Beispiel der Christopher Street Day (CSD) oder eine andere bestimmte örtliche oder regionale Veranstaltung sein, etwa die sogenannten Pride Weeks. Eine bestimmte Höchstzahl dieser Anlässe, die nicht überschritten werden dürfe, sieht Faesers Erlass eigentlich nicht vor.

Allerdings stellte Faeser klar, dass die Regenbogenfahne an bestimmten Tagen nicht gehisst werden darf: "An einem regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstag und an einem Tag, für den eine besondere Beflaggung angeordnet worden ist." Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage sind zum Beispiel der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), der Tag der Arbeit (1. Mai), der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober) und Tage der Bundestags- oder Europawahlen. An diesen Tagen habe die Bundesflagge Vorrang. 

"Sie hat Verfassungsrang, ist wichtigstes Staatssymbol und Element gesamtstaatlicher Repräsentation", so Faeser. Außerdem stehe die schwarz-rot-goldene Bundesflagge für Einheitlichkeit und Kontinuität staatlichen Handelns und diene insbesondere der Identifikation der Bürger mit dem Staat. In diesem Kontext verwies Faeser allerdings auch auf die staatliche Neutralität, auf die sich Klöckner nun so fokussiert. Deren Wahrung sei zwar "zwingend erforderlich, um die Akzeptanz staatlicher Symbole in der Bevölkerung zu erhalten". Dass diese jedoch daran hindere, am CSD ein öffentliches Gebäude mit der Regenbogenflagge zu schmücken, erklärte Faeser gerade nicht.

Innenminister Dobrindt (CSU): Regenbogenflagge nur einmal im Jahr

Unionsminister und wohl auch die Bundestagspräsidentin interpretieren den BMI-Erlass aus dem Jahre 2022 jedoch anders als die damalige Bundesinnenministerin. Das Hissen der Flagge an amtlichen Flaggenstöcken von Bundesgebäuden an mehr als einem Termin sei unzulässig, auch wenn Bezüge zum CSD gegeben seien, hatte kürzlich eine Sprecherin von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärt. Eine BMI-Sprecherin präzisierte dies nun gegenüber LTO: “Mit Schreiben vom 28. April 2025 wurde klargestellt, dass das Setzen der Regenbogenflagge – wie bereits mit Genehmigungsschreiben vom 6. April 2022 intendiert – an einem Tag pro Kalenderjahr zu einem konkreten Bezugsereignis gestattet ist.” 

Tatsächlich hisst das BMI die Regenbogenflagge seit 2022 nur am 17. Mai zum "Idahobit", dem "International Day Against Homophobia, Biphobia, Interphobia and Transphobia". Zu jenem Tag war diese übrigens auch am Reichstagsgebäude des Bundestags von Julia Klöckner erlaubt worden. 

In einer Pressemitteilung vom 16. Mai hatte Klöckner aber auch gleich klargestellt, "dass dies der einzige Anlass sein wird und eine entsprechende Beflaggung sich nicht auch auf den Christopher-Street-Day erstreckt, der als Tag der Versammlung, des Protests und der Feier von seiner kraftvollen Präsenz auf den Straßen lebt". An diesem Tag, so Klöckner, werde die Regenbogenflagge zurecht auf vielfältige Weise durch die Menschen selbst getragen und verbreitet, nicht durch die Institution Bundestag.

Ihre Amtsvorgängerin Bärbel Bas (SPD) hatte dies noch anders gesehen: Bas ließ die Regenbogenflagge erstmals zum Berliner CSD im Juli 2022 auf dem Südwestturm des Reichstagsgebäudes setzen. "Die Regenbogenflagge auf unserem Parlament – das bedeutet mir viel", sagte sie damals. 

Durch ein "staatliches Neutralitätsgebot" sah sich Bas daran - wie nun auch die Bundesratspräsidentin - jedenfalls nicht gehindert. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Klöckners Auffassung mit den Worten verteidigt, der Bundestag sei kein Zirkuszelt.

Zitiervorschlag

Anders als der Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57759 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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