Reform der Tötungsdelikte: BMJV-Pläne stoßen auf Wider­stand in der Union

20.05.2016

Die Reform des Mordparagrafen wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Das behauptet zumindest Stephan Harbarth, CDU-Obmann im Rechtsausschuss. Für die mildere Bestrafung eines Mörders fehle es am gesellschaftlichen Konsens.

Die Union sperrt sich gegen die Pläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für eine Reform des Mordparagrafen. "Die Reform ist überflüssig", sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) dem Magazin Der Spiegel. Maas will unter anderem erreichen, dass es künftig Ausnahmen von der Regel gibt, wonach Mörder eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen. Maas hatte bereits vor einigen Wochen einen Referentenentwurf zu der Reform in die Ressortabstimmung gegeben.

Winkelmeier-Becker lehnt dies ab: "In der Praxis würde das dazu führen, dass die lebenslange Strafe von der Regel zur Ausnahme würde - das wird dem Unrechtsgehalt eines Mordes nicht gerecht." Der CDU-Obmann im Rechtsausschuss, Stephan Harbarth (CDU), sagte dem Magazin, es werde die Reform von Mord und Totschlag auf absehbare Zeit nicht geben. Denn es fehle am breiten gesellschaftlichen Konsens, dass Mörder milder bestraft werden sollen. Auch der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte zuvor bereits heftig gegen das Vorhaben protestiert.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Reform der Tötungsdelikte: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19438 (abgerufen am: 05.10.2024 )

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