BMJV legt Referentenentwurf vor: Zeugen- und Opfer­schutz sollen ver­bes­sert werden

16.10.2020

Das BMJV hat einen Referentenentwurf zur Fortentwicklung des Strafverfahrens vorgelegt. Mit dem Entwurf soll der Opferschutz gestärkt und das Strafverfahren digitaler werden.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am Donnerstag den Referentenentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung (StPO) und zur Änderung weiterer Vorschriften veröffentlicht.

Zur Stärkung des Opferschutzes sollen neue Regelungen zum Schutz der Zeugenadressen in der StPO geschaffen und eine Definition des Verletzten in die StPO aufgenommen werden. Daneben soll die sexuelle Selbstbestimmung als eigenes Schutzgut in das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) aufgenommen und so der Zugang des Opfers zu familiengerichtlichen Maßnahmen nach dem GewSchG erweitert werden, wie es in einer Mitteilung des Ministeriums hieß.

Auch das Recht des Ermittlungsverfahrens soll an verschiedenen Stellen modernisiert werden. Neben dem Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken soll es auch Änderungen am Recht der Postbeschlagnahme geben. Das Ministerium erhofft sich dadurch eine effektivere Aufklärung von Straftaten im Zusammenhang mit dem Versand von krimineller Ware über das Darknet. Der Entwurf sieht darüber hinaus eine Verschärfung der Vermögensabschöpfung vor.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte: "Opfer von Gewalt - seien es Frauen, Männer oder Kinder - brauchen Schutz." Künftig sollen auch Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung vom Gewaltschutzgesetz umfasst sein, so Lambrecht. Interessierte Kreise haben nun bis zum 12. November Gelegenheit, Stellung zum Entwurf zu nehmen.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BMJV legt Referentenentwurf vor: . In: Legal Tribune Online, 16.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43135 (abgerufen am: 13.10.2024 )

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