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BMJ legt Referentenentwurf zur IRG-Reform vor: Stär­kung der Straf­ver­fol­gung über Lan­des­g­renzen

von Luisa Berger

11.09.2024

Bundesjustizminister Marco Buschmann auf einer Pressekonferenz im Juli

Eine Reform des IRG wurde in letzter Zeit vehement gefordert, jetzt legt das BMJ einen Referentenentwurf vor. Foto: picture alliance / Metodi Popow | M. Popow

Um besser mit grenzüberschreitender Kriminalität umgehen zu können, hat das BMJ einen Entwurf zur Neuregelung der internationalen Rechtshilfe vorgelegt. Vorgesehen ist unter anderem ein neuer Rechtsbehelf für Auslieferungsverfahren.

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Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am Mittwoch einen Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen" (IRG-Reform) veröffentlicht. Ziel der Reform ist es, der wachsenden Bedeutung der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit Rechnung zu tragen und eine effektive grenzüberschreitende Strafverfolgung sicherzustellen.

Die Gesetzesänderung soll das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu intensivieren und gleichzeitig hohe Datenschutzstandards zu sichern, verwirklichen. Daneben wird durch den Entwurf auch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt.

Entwurf enthält Rechtsmittel gegen Auslieferung 

Der Entwurf sieht unter anderem eine Verbesserung der Handhabbarkeit des IRG vor, indem klare Strukturen für die Rechtshilfe gegenüber Drittstaaten einerseits und der Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten andererseits geschaffen werden. Daneben soll die Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen gestärkt und die Unabhängigkeit der entscheidenden Justizbehörden eingehalten werden. Um letzteres zu gewährleisten, wird die Entscheidung über die Vollstreckung als auch über die Ausstellung Europäischer Haftbefehle künftig ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte fallen.

Außerdem enthält die IRG-Reform einen neuen Rechtsbehelf. Dieser ermöglicht es Personen, die zur Fahndung ausgeschrieben sind oder gegen die ein Auslieferungsverfahren läuft, feststellen zu lassen, dass das Verbot der Doppelbestrafung greift. Für das sich möglicherweise an eine Festnahme anschließende Verfahren soll ein Recht auf mündliche Anhörung vor dem Oberlandesgericht eingeführt werden. 

Dadurch hätten betroffene Personen erstmals Anspruch darauf, auch von dem Gericht persönlich angehört zu werden, welches über die Haft und über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet. Die Forderung nach einer Reform des IRG einschließlich eines Rechtsmittels gegen Auslieferungen wurde jüngst vor allem aufgrund des Falls von Maja T. lauter. 

"Kriminalität macht nicht an Grenzen halt"

Bundesjustizminister Marco Buschmann erklärte zu dem Entwurf: "Kriminalität macht nicht an Grenzen halt – die Befugnisse unserer Strafverfolgungsbehörden aber oftmals schon. Dieser Schieflage wollen wir mit einer Stärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit begegnen." Damit gebe man der internationalen Rechtshilfe in Deutschland ein modernes Fundament, das Grundrechte schützt und für Verbesserung in der Praxis sorgt. 

Es ist nun an den Ländern und Verbänden bis Ende Oktober zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

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Zitiervorschlag

BMJ legt Referentenentwurf zur IRG-Reform vor: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55383 (abgerufen am: 10.05.2026 )

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