Reform für Mietspiegel: Mit­ma­chen für Mieter könnte Pflicht werden

24.09.2020

Das Justiz-und das Innenministerium haben Referentenentwürfe vorgelegt, die mehr Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter schaffen sollen. Insbesondere der qualifizierte Mietspiegel soll größere Bedeutung erlangen.

Für Mieter und Vermieter könnte es künftig Pflicht werden, zur Erstellung von Mietspiegeln Auskunft über ihre Miete und Merkmale ihrer Wohnungen zu geben. Das ist Teil von Reformvorschlägen, die das Justiz- und das Innenministerium am Donnerstag in Berlin vorlegten. Mietspiegel werden genutzt, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln. Damit werden Mieterhöhungen begründet und bei einem Umzug in ein Gebiet mit Mietpreisbremse zulässige Mieten festgestellt. Zuletzt hatte es jedoch häufig Kritik an den Mietspiegeln der Städte gegeben. 

In der Sache geht es um zwei Reformvorhaben, zum einen das Mietspiegelreformgesetz und zum anderen den Entwurf der Mietspiegelverordnung.  

Das Mietspiegelreformgesetz soll die Bedeutung des qualifizierten Mietspiegels stärken. Zukünftig sollen dann Mieterhöhungen für die ein qualifizierter Mietspiegel Angaben enthält, nur mit diesem Mietspiegel oder mit einem Sachverständigengutachten begründet werden und nicht mehr durch andere Mittel, zum Beispiel der Benennung von Vergleichswohnungen. Die Vermutung, dass er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde, soll die Wirkung des qualifizierten Mietspiegels im Falle von Rechtsstreitigkeiten stärken. Voraussetzung hierfür ist, dass er sowohl von der zuständigen Behörde als auch von Interessenvertreten der Vermieter und Mieter anerkannt wurde. Außerdem sollen die qualifizierten Mietspiegel alle fünf Jahre neu erstellt werden. 

Die Mietspiegelverordnung legt die Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel fest, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, so das Justizministerium. Damit auch die Transparenz und Aussagekraft des einfachen Mitspeigels verbessert wird, soll auch hierfür niederschwellige Anforderung an Dokumentation und Veröffentlichung festgelegt werden. Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels können Mieter und Vermieter verpflichtet werden, Auskunft über ihr Mietverhältnis und die Merkmale ihrer Wohnung zu erteilen. 

Die Reform hatten sich Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen. Bevor die Änderungen gelten, müssen Kabinett und Bundestag noch zustimmen. Bereits vor einem Jahr hatte das Kabinett eine Änderung bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete beschlossen.

vbr/LTO-Redaktion 

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Reform für Mietspiegel: . In: Legal Tribune Online, 24.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42909 (abgerufen am: 10.11.2024 )

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