Rechtsgutachten zu Kontrollen an der Grenze zu Österreich: Regeln zur baye­ri­schen Grenz­po­lizei sind ver­fas­sungs­widrig

22.10.2018

Die bayerische Landespolizei darf nicht mehr die Grenzen zu Österreich kontrollieren. Zu diesem Ergebnis kommt zumindest ein durch die Grüne Bundestagsfraktion in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Der Einsatz sei verfassungswidrig.

Ein Rechtsgutachten hält die landesgesetzlichen Regeln für den Einsatz der bayerischen Landespolizei bei Kontrollen an der Grenze zu Österreich für verfassungswidrig. Das von den Grünen im Bundestag in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Kontrollen gegen das Demokratieprinzip verstießen und dem Freistaat die Gesetzgebungskompetenz fehle. Das gab die Fraktion auf ihrer Internetseite bekannt.

Seit Herbst 2015 kontrolliert die Bundespolizei drei Grenzübergänge zwischen Bayern und Österreich, obwohl das dem Schengen-Abkommen widerspricht. Im August 2018 reaktivierte die bayerische Staatsregierung zudem die bayerische Grenzpolizei, die sich an Grenzkontrollen beteiligt.

Demokratieprinzip werde in Frage gestellt

Die entsprechenden Normen im bayerischen Polizeirecht widersprächen dabei aber dem Grundgesetz, heißt es im Gutachten des Regensburger Staatsrechtlers Thorsten Kingreen und der Düsseldorfer Verfassungsrechtlerin Sophie Schönberger, das die Grünen-Fraktion im Bundestag erstellen ließ.

"Die Errichtung einer bayerischen Grenzpolizei mit den ihr parallel zur Bundespolizei zugewiesenen Aufgaben und Befugnissen untergräbt die föderale Kompetenzverteilung im Bereich des Grenzschutzes", so die Juristen. Damit werde die durch das Demokratieprinzip geforderte Zuordnung von politischer Verantwortung und rechtsstaatlicher Kompetenzordnung in Frage gestellt.

Der Freistaat habe keine Gesetzgebungskompetenz für das materielle Grenzschutzrecht, schreiben die Professoren weiter. Nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 5 Grundgesetz (GG) liege diese Zuständigkeit nämlich ausschließlich beim Bund. Das Land hätte gemäß Art. 71 GG eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz, wenn es dafür ausdrücklich durch ein Bundesgesetz ermächtigt wird.

Freistaat fehle die Gesetzgebungskompetenz

Ein solches Gesetz gebe es aber nicht, so die beiden Gutachter. Insbesondere delegiere § 2 Abs. 1 Bundespolizeigesetz (BPolG) die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nicht ganz oder teilweise an den Freistaat Bayern. Nach der Norm kann ein Land im Einvernehmen mit dem Bund Grenzschutzaufgaben mit eigenen Kräften wahrnehmen.

Nach der Auffassung von Kingreen und Schönberger könne das Land auch keine organisationsrechtliche Gesetzgebungskompetenz für die Errichtung und Unterhaltung einer eigenen bayerischen Grenzschutzpolizei aus einer Verwaltungskompetenz ableiten. Der Bund habe nämlich die ihm gemäß Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG zukommende fakultative Verwaltungskompetenz für den Grenzschutz durch das BPolG vollumfänglich an sich gezogen.

"Der bayerische Grenzschutz verstößt nach seiner Konzeption im Bayerischen Recht gegen das Grundgesetz", schrieb Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt in einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer. Darin fordert sie Seehofer deswegen auf, die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit dem grundgesetzwidrig konzipierten bayerischen Grenzschutz zu beenden.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsgutachten zu Kontrollen an der Grenze zu Österreich: Regeln zur bayerischen Grenzpolizei sind verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 22.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31627/ (abgerufen am: 26.03.2024 )

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