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Rechtsextremismus: Kabinett beschließt Neonazi-Verbunddatei

18.01.2012

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, angesichts der Bedrohung durch den gewaltbezogenen Rechtsextremismus den Informationsaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zu verbessern.

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"Damit setzen wir konsequent einen weiteren Punkt des Maßnahmenkatalogs um, den wir im Bundesministerium des Innern unmittelbar nach der Aufdeckung der rechtsextremistischen Terrorzelle 'Nationalsozialistischer Untergrund' aufgestellt haben", sagte Bundesinnenminister Friedrich (CSU). Bereits seit dem 16. Dezember 2011 sei das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR) in Betrieb, in dem sich die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden aus Bund und Ländern tagesaktuell zu Fällen aus dem Bereich Rechtsextremismus austauschten.

Friedrich weiter: "Der heutige Kabinettsbeschluss ist der erste Schritt, rasch die Rechtsgrundlage für die Errichtung der Rechtsextremismusdatei von Bund und Ländern zu schaffen."

Mit der gemeinsamen standardisierten zentralen Datei soll der Informationsaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern, den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder und dem Militärischen Abschirmdienst im Bereich der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus intensiviert und beschleunigt werden. Einzelne Erkenntnisse, über die eine Behörde bereits verfüge und die bei einer entsprechenden Verknüpfung mit den Erkenntnissen anderer beteiligter Behörden zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus beitragen können, würden durch die Datei leichter zugänglich.

Die beteiligten Behörden werden verpflichtet, in der Datei Daten zu den relevanten Personen und Objekten zu speichern. Gespeichert werden den Behörden bekannte Rechtsextremisten, die zur Gewalt aufrufen, Gewalt unterstützen, vorbereiten oder durch ihre Tätigkeit hervorrufen sowie deren zur rechtsextremistischen Szene zugehörigen Kontaktpersonen. Ein Datenabruf aus der Datei soll zu einer deutlichen Vereinfachung des Verfahrens und damit zu einer Optimierung des Informationsaustauschs führen.

tko/LTO-Redaktion

 

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Rechtsextremismus: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5335 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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