Die GdP hat den Gesetzgeber aufgefordert, rasch eine gemeinsame Verbunddatei für rechtsextreme Gewalttäter zu verabschieden. Nach Ansicht des Bundesvorsitzenden Bernhard Witthaut würde eine solche Datei es erheblich erleichtern, in der rechtsextremen Szene zu ermitteln.
Die Teilhabe an den Erkenntnissen anderer Sicherheitsbehörden verbreitere die Informationslage der Polizei, ohne dass das bewährte Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten angetastet werde, so Witthaut.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte, die Praxistauglichkeit der wohl noch im Januar vom Bundeskabinett zur Verabschiedung anstehenden Verbunddatei regelmäßig zu überprüfen. Eine Datei um einer Datei willen bringe rein gar nichts, die Verbunddatei müsse das Instrumentarium der Ermittler sinnvoll ergänzen.
Witthaut meint weiterhin: "Die zügig voranschreitende Abstimmung über die gemeinsame Verbunddatei ist offenbar auf einem guten Weg und zeigt, dass sich Innen- und Justizressort offenbar auch ohne parteitaktische Stellungskämpfe einigen können. Das muss auch bei der noch offenen Frage der Mindestspeicherung von Telekommunikationsdaten möglich sein." Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger handele durch ihr Blockadeverhalten nach Auffassung der GdP unverantwortlich.
Die Sichtung gespeicherter Telekommunikationsdaten ermöglicht der Polizei nach Ansicht von Witthaut ein Kontaktlagebild mutmaßlicher Schwerverbrecher und Terroristen zu erstellen. Ohne diese Daten werde es den Ermittlern unnötig erschwert, Unterstützer, Netzwerke und Strukturen zu erkennen und daraus wertvolle Ermittlungsansätze zu entnehmen.
GdP/tko/LTO-Redaktion
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Rechtsextremismus: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5236 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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