In anderen Bundesländern gilt die Jugendorganisation der AfD bereits als gesichert rechtsextremistisch, nun ist das auch in Thüringen der Fall.
Der Thüringer Landesverfassungsschutz stuft die Jugendorganisation der AfD, die "Junge Alternative" (JA), als rechtsextrem ein und folgt damit den Einschätzungen vier anderer Bundesländer (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) sowie dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die Begründung ist keine Überraschung mehr: Die Jugendorganisation der AfD verbreite verfassungsfeindliche Positionen und glorifiziere Björn Höcke, der selbst in der AfD als "rechtsaußen" gilt. "Die durch die JA Thüringen vertretenen Positionen sind unvereinbar mit dem Grundgesetz und der Thüringer Landesverfassung", hieß es in einer Mitteilung der Behörde. Sie trete nicht nur durch politische Meinungsäußerungen in Erscheinung, sondern sie arbeite "aktionsorientiert und erlebnisorientiert, um den Eindruck zu vermitteln, ihre verfassungsfeindlichen Positionen seien öffentlich mehrheitsfähig", so die Verfassungsschutzbehörde.
Zudem fordere die JA aktiv die "Remigration" von Menschen mit ausländischer Herkunft, also dass diese Menschen - auch unter Zwang - Deutschland verlassen sollen.
Vom Verdachtsfall zum Beobachtungsfall
Das Landesamt teilte die Einstufung am Donnerstag der Öffentlichkeit mit, obwohl die Einstufung bereits am 28. März 2024 erfolgt war. Zuvor war die JA als Verdachtsfall geführt worden, seitdem habe sie sich jedoch nicht gemäßigt. Im Gegenteil, sie habe vor allem im Bereich ihres Spitzenpersonals sukzessive diejenigen Personen marginalisiert und abgewählt, die für moderate Positionen eintraten. Sie habe sich außerdem stark an ihrem AfD-Landessprecher orientiert und als "Teil des Systems Höcke" bezeichnet, so die Behörde. Höcke wiederum hatte sich mehrfach hinter die Jugendorganisation gestellt. Die enge Verstrickung zwischen JA und der Thüringer AfD sei sich auch durch die Präsenz der Jugendorganisation auf den entsprechenden AfD-Parteitagen sichtbar.
Eine solche Hochstufung erfolgt, wenn sich erste Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung durch den Einsatz erster nachrichtendienstlicher Mittel erhärtet haben. Dies kann nun zur Konsequenz haben, dass der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel weiter geht als zuvor.
Die Behörde in Thüringen sieht außerdem die Gefahr, dass die von der JA vertretenen Positionen zum Anlass für Gewalt gegen Andersdenkende werden könnten.
mka/dpa/LTO-Redaktion
Thüringen: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54613 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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