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Rechtsausschuss tagt zu härteren Strafen für Straßenblockaden: Son­der­straf­recht für Kli­ma­pro­teste?

von Chiara Prestin

18.01.2023

05.12.2022 München Protestaktion

Der Entwurf sei eine "zielgerichtete Strafverschärfung für bestimmte Gruppe", so Stefan Conen vom DAV im Rechtsausschuss. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sachelle Babbar

CDU und CSU schlagen härtere Strafen für Straßenblockierer vor. Für den Vorschlag mussten sie allerdings im Rechtsausschuss des Bundestages viel Kritik einstecken. Zielführend sei der Entwurf nicht, hieß es in mehreren Stellungnahmen.

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Die Union fordert in ihrem Antrag  an die Bundesregierung "Straßenblockierer und Museumsrandalierer härter bestrafen – Menschen und  Kulturgüter vor radikalem Protest schützen", höhere Strafen für Klimaaktivistinnen und -aktivisten. Viel Zustimmung erhielt der Vorschlag im Rechtsausschuss des Bundestags, der am Mittwoch tagte, nicht. Die meisten Stellungnahmen waren kritisch und halten den Entwurf alles andere als erforderlich. Auch kam von vielen Seiten immer wieder Kritik an der Bundesregierung, die Klimavereinbarungen zur Bekämpfung des Klimawandels nicht einhalte.

Hintergrund des Antrags sind die Klima-Proteste der "Letzten Generation". Die Aktivistinnen und Aktivisten hatten in den vergangenen Monaten unter anderem Straßen blockiert und in Museen Kunstwerke mit Lebensmitteln beworfen.

Viele Vorschläge von Seiten der Union

Deswegen möchte die Union zum einen den Strafrahmen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, § 315b StGB, von drei Monaten bis zu fünf Jahren anheben. Zum anderen hat sich die Fraktion überlegt, den Tatbestand von einem konkreten Gefährdungsdelikt in ein abstraktes umzuwandeln. Das bedeutet, dass die Blockierer bereits dann bestraft werden sollen, "wenn die Blockade dazu geeignet ist, Leib und Leben eines Menschen zu gefährden, und die Täter nur billigend in Kauf nehmen, dass Rettungsdienste nicht zu Unfallopfern durchkommen."

Außerdem soll der besonders schwere Fall der Nötigung um Regelbeispiele ergänzt werden: "Täter, die eine öffentliche Straße blockieren und billigend in Kauf nehmen, dass Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden, sollen zukünftig mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Ebenso sollen Täter bestraft werden, die eine große Zahl von Menschen durch ihre Blockaden nötigen – etwa dann, wenn es durch die Blockaden im Berufsverkehr zu langen Staus kommt", heißt es in dem Antrag.

Streit um Radikalisierung

Ein wenig Zustimmung fand der Entwurf bei Polizeivertretern und Staatsanwälten. Dr. Nils Lund von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main begrüßte die geplante Änderung zu § 315b StGB. Und auch Sabine Schumann der deutschen Polizei Gewerkschaft kann die Pläne unterstützen. Sie sieht beispielsweise durch sich abseilende Aktivisten und Aktivistinnen auf Autobahnen erhebliche Gefährdungen für den Straßenverkehr. Härtere Regelungen könnten die Polizei entlasten.

Uneinigkeit bestand im Rechtsausschuss über den Begriff der Radikalisierung. Während Schumann eine zunehmende Radikalisierung der Protestierenden befürchtet und das als gewichtiges Argument nutzte, stieß der Begriff in anderen Stellungnahmen auf große Vorsicht. Professor Dr. Clemens Arzt der Hochschule Wirtschaft und Recht kritisierte, dass die Begriffe Radikalität und Extremismus genutzt würden, um die Protestierenden aus dem Schutzbereich des Artikel 8 des Grundgesetzes (GG), der Versammlungsfreiheit, zu vertreiben. Dazu warnt auch der Deutsche Anwaltverein (DAV), vertreten durch Stefan Conen: "Es ist Vorsicht geboten, dass aus politischen Einstellungen kein strafwürdiges Verhalten abgeleitet wird." Der Entwurf sei eine "zielgerichtete Strafverschärfung für bestimmte Gruppe", so Conen. 

"Einzelfalllastiges Strafrecht"

Dieser Agumentation schloss sich auch Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, an: "Warum soll ausgerechnet bei den Klimaklebern das Strafrecht nicht mehr reichen?", fragte er. Fischer merkte an, dass bei gewalttätigen Coronaspaziergängen auch keiner das Strafrecht hinterfragt habe. Er jedenfalls rate von Einzelfallmaßnahmen in der Gesetzgebung ab und halte die Änderungen für nicht erforderlich. Die weiteren Regelbeispiele der Nötigung kommentierte er als "objektiv willkürlich".

Dem Grundsatz der Gewaltenteilung entspreche der Vorschlag von Strafschärfungen auch nicht, bemerkte dazu Adrian Furtwängler des republikanischen Anwältinnen und Anwältevereins. Die Gerichte haben bereits rechtlich die Möglichkeit, die Aktivistinnen und Aktivisten schärfer zu bestrafen. Die Strafrahmen gäben härtere Strafen her. Neuer Regelungen bedürfe es daher nicht, so Furtwängler. Dass die Union nun die Gesetze ändern wolle, unterlaufe die Entscheidungen der Gerichte und sei "ein Eingriff in die Rechtsprechung".

Die meisten Expertinnen und Experten waren sich daher einig: Das Strafrecht, so wie es jetzt ist, reicht aus. Neue Tatbestände, Verschärfungen und mehr Haftstrafen sind weder erforderlich noch hilfreich, den Konflikt zu lösen. Oder in den Worten von Furtwängler: "Das Strafrecht war schon immer das denkbar schlechteste Mittel, um politische Auseinandersetzungen zu führen".

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Rechtsausschuss tagt zu härteren Strafen für Straßenblockaden: Sonderstrafrecht für Klimaproteste? . In: Legal Tribune Online, 18.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50798/ (abgerufen am: 31.03.2023 )

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