Jana Schiedek (SPD) wurde heute im Bundesrat erneut zur Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt. Die studierte Juristin ist seit den Bürgerschaftswahlen im Februar Hamburger Justizsenatorin und seit März Mitglied des Bundesrates. Sie übt die Funktion der Vorsitzenden seit dem 15. April 2011 aus.
Der Aufgabenbereich des Rechtsausschusses deckt sich weitgehend mit den Zuständigkeiten des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Vorlagen, die unter Leitung des BMJ oder eines Landesjustizministeriums erarbeitet worden sind oder in deren Zuständigkeit fallen, werden vom Rechtsausschuss federführend beraten. Andere Vorlagen werden mitberaten, wenn die genannten Bereiche berührt sind. In allen Fällen überprüft der Rechtsausschuss die Vorlagen auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Zudem ist der Rechtsausschuss bei allen Grundgesetzänderungen federführend.
Die Vorsitzenden der Ausschüsse des Bundesrates bereiten die Sitzungen des jeweiligen Ausschusses vor und leiten diese. Sie werden gemäß § 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO BR) für ein Geschäftsjahr von den Mitgliedern des Bundesrates gewählt. Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November des Jahres und endet am 31. Oktober des darauffolgenden Jahres. Den Vorsitz im Rechtsausschuss des Bundesrates hat traditionell der Hamburger Justizsenator inne.
asc/LTO-Redaktion
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Rechtsausschuss des Bundesrates: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4559 (abgerufen am: 23.03.2025 )
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