Rechtsausschuss im Bundestag: Carsten Müller zum stell­ver­t­re­tenden Vor­sit­zen­den ge­wählt

25.06.2025

AfD-Politiker fallen bei Wahlen für die Ausschussvorsitze im Bundestag durch, so auch im Rechtsausschuss. Deshalb ist es spannend, wer Stellvertreter wird, denn der leitet stattdessen die Sitzungen. Im Rechtsausschuss ist das nun ein CDU-Mann.

Carsten Müller (CDU) ist am Mittwoch zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz gewählt worden. Damit wird die vakante Leitungsposition im Rechtsausschuss vorerst gefüllt und die Handlungsfähigkeit des Gremiums wiederhergestellt.

Die Wahl ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil der Vorsitz des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in dieser Wahlperiode eigentlich nicht den Christendemokraten zusteht. Die interfraktionelle Verteilung für die diversen Ausschussvorsitze richtet sich nämlich nach der Größe der Fraktionen – und so hatte die Alternative für Deutschland (AfD) als zweitgrößte Kraft im Bundestag den Vorsitz in gleich sechs Ausschüssen bekommen, darunter auch den des Rechtsausschusses. 

Wie erwartet konnte allerdings der AfD-Kandidat, Stefan Möller, die erforderliche Mehrheit für die Vorsitzwahl im Rechtsausschuss nicht auf sich vereinen. Ähnlich verliefen die Ergebnisse auch in anderen Ausschüssen, bei denen die AfD einen Kandidaten zur Wahl vorschlagen durfte. So hatte CDU-Mann Müller zwischenzeitlich den Vorsitz geschäftsführend übernommen.

Müller selbst erklärte anlässlich seiner Wahl zum Stellvertreter, er sei für das Vertrauen der Mitglieder des Ausschusses dankbar. "Solange ich die Sitzungsleitung für den vakanten Ausschussvorsitz übernehme, werde ich auf meine langjährigen Erfahrungen als Mitglied des Rechtsausschusses und im Parlament zurückgreifen, um den fairen parlamentarischen und fachlichen Diskurs sicherzustellen." Müller ist seit April 2018 Mitglied und seit März 2020 Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss.

BVerfG entschied bereits: Kein Recht auf Ausschussvorsitz

In der Regel wählen die Ausschüsse im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung unter der Leitung des dienstältesten Abgeordneten – im Fall des Rechtsausschusses war dies Carsten Müller – jeweils einen Vorsitzenden. Früher erfolgte dies gemäß § 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) im Konsensverfahren. 

Bereits im Vorfeld war jedoch absehbar, dass insbesondere bei Ausschüssen mit einem AfD-Vorsitz andere Fraktionen auf eine Abstimmung bestehen und die AfD-Kandidaten ablehnen würden – so wie es bereits in der vergangenen Legislaturperiode der Fall war. Die AfD bewertet dieses Vorgehen als politische Benachteiligung. Juristisch ist es jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unbedenklich, wenn eine politische Mehrheit einen vorgesehenen Kandidaten immer wieder bei der Wahl durchfallen lässt. Einen Anspruch, dass ein AfD-Kandidat gewählt werden muss, gebe es nicht, auch wenn der AfD auf dem Papier der Vorsitz eines Ausschusses zusteht, so das BVerfG (Urt. v. 18.09.2024, Az. 2 BvE 10/21 u.a.)

Das Gericht betonte in seiner Entscheidung die Geschäftsordnungsautonomie des Bundestages (Art. 40 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG)) und sah in der Ablehnung der Kandidaten durch Mehrheitsentscheidung keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG in Verbindung mit dem Grundsatz einer fairen und loyalen Anwendung der GO-BT.

pa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsausschuss im Bundestag: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57495 (abgerufen am: 10.03.2026 )

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