Am Montag tritt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV (BGBl I 2010, 267) in Kraft, die Informationspflichten des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten regelt. Verstöße gegen die Verordnung können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Unabhängig von einem Internetauftritt und den damit bestehenden Verpflichtungen nach dem Telemediengesetz (TMG) erlegt die am 17. Mai 2010 in Kraft tretende Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV, (BGBl I 2010, 267) Anwälten in §§ 2, 4 die Verpflichtung auf, Mandanten über bestimmte Angaben zu informieren.
Die Verordnung regelt auch so genannte Informationen auf Anfrage.
Sie trifft weiter Regelungen dazu, wie und wann die Informationen zur Verfügung zu stellen sind.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) stellt ein Merkblatt zu den Informationspflichten einschließlich einem Form-Faltblatt zur Verfügung.
pl/LTO-Redaktion, Rechtsanwälte: Neue Informationspflichten gegenüber Mandanten . In: Legal Tribune Online, 12.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/526/ (abgerufen am: 01.12.2023 )
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