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Vor allem Dörfer werden profitieren: "Recht auf sch­nelles Internet" auf dem Weg

12.05.2022

Internetanschluss

Zumindest auf dem Land und am Stadtrand könnten die neuen Vorgaben helfen. - Foto: a_korn - stock.adobe.com

Wer daheim richtig mieses Internet hat, kann sich bald aller Voraussicht nach auf den ersten Breitband-Rechtsanspruch berufen. Eine Verordnung dazu ist jetzt auf dem Weg in den Bundesrat.

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Das "Recht auf schnelles Internet" rückt in greifbare Nähe. Der Digitalausschuss des Bundestags erteilte am Mittwoch mit den Stimmen der Ampelkoalition sein Einvernehmen mit einem Vorschlag der Bundesregierung. Nun fehlt nur noch das grüne Licht des Bundesrats, dann sind die Vorgaben rechtsverbindlich. Es ist das erste Mal, dass die Verbraucher einen Rechtsanspruch auf eine Breitband-Grundversorgung haben. 

Überall in Deutschland soll demnach künftig eine Download-Geschwindigkeit von mindestens zehn Megabit pro Sekunde erreicht werden und eine Upload-Rate von 1,7 Megabit pro Sekunde. Die Latenz - also die Reaktionszeit - soll nicht höher als 150 Millisekunden sein.

Am 01. Dezember 2021 ist das novellierte Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft getreten, das den Breitband-Rechtsanspruch grundsätzlich enthält. Es fehlt aber noch die dazugehörige Verordnung, in der die genauen Werte und Vorgaben für die Breitband-Grundversorgung enthalten sind. Dieses Regelwerk ist nun so gut wie beschlossen.  

Unklar, wie viele Haushalte betroffen sind

Die Mindestwerte zum Upload und Download sind niedrig und die Latenz-Vorgabe ist relativ hoch - die allermeisten Bundesbürger bekommen daheim deutlich besseres Internet. Auf dem Land und am Stadtrand könnten die Vorgaben mancherorts aber dennoch helfen: Werden die Mindestwerte dort unterschritten, könnte die Bundesnetzagentur künftig die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen. 

Wie viele Haushalte derzeit mit weniger als zehn Megabit pro Sekunde ins Internet kommen, ist unklar. Nach Schätzung der Bundesnetzagentur haben 630.000 Haushalte weniger als 16 Megabit pro Sekunde. Ein Schätzwert zur Zehn-Megabit-Messlate liegt nicht vor. Von den 630.000 liegen 300.000 in Gebieten, in denen der Internetausbau dank staatlicher Fördergelder ohnehin schon geplant ist - hier ist es also nicht nötig, sich auf den neuen Rechtsanspruch zu berufen, weil bereits Besserung in Sicht ist. 

Es verbleiben laut Bundesnetzagentur also 330.000 Haushalte, die extrem langsames Internet von weniger als 16 Megabit haben. Für einen Teil davon ist die neue 10-Megabit-Vorgabe relevant. Künftig werden die Mindestvorgaben Jahr für Jahr steigen - der Rechtsanspruch wird also auch für Haushalte interessant, die derzeit noch außen vor
sind.

Opposition findet Vorgaben zu lasch

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Maik Außendorf sprach nach dem Votum von einem "guten Tag für den Verbraucherschutz". Die Verordnung lege "Mindestanforderungen für die digitale Teilhabe fest und gestaltet damit ein neues Verbraucherrecht", sagte der Grünen-Politiker. Ein unterversorgter Haushalt könne die Bundesnetzagentur einschalten und die Behörde anschließend Unternehmen dazu verpflichten, die Grundversorgung mit Internet zu erschwinglichen Preisen bereitzustellen. Das sei ein Novum in Deutschland.

Aus Sicht der oppositionellen Unionsfraktion im Bundestag sind die Vorgaben zu lasch. Die CDU/CSU hatte bei dem Votum im Digitalausschuss noch versucht, die Vorgaben zum Upload auf 3,4 Megabit und beim Download auf 20 Megabit pro Sekunde zu verdoppeln. Solche Vorgaben hätten "den aktuellen Marktgegebenheiten" entsprochen, sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Reinhard Brandl. Der Vorstoß der Union fand aber keine Mehrheit.

Ein strittiger Punkt bei dem Thema ist die Frage, inwiefern Satelliten-Internet einbezogen werden darf, um den Rechtsanspruch auf das Breitband-Internet als erfüllt zu werten. Wegen der Latenzvorgabe mit den 150 Millisekunden als Grenzwert ist recht günstiges geostationäres Sat-Internet eigentlich außen vor. Allerdings sind Ausnahmen möglich, über die die Bundesnetzagentur in Einzelfällen entscheiden soll. Dem CSU-Politiker Brandl sind solche Ausnahmemöglichkeiten ein Dorn im Auge. Er befürchtet, dass der Verbraucher dadurch eine wesentlich schwächere Position bekommt, wenn er auf seinen Rechtsanspruch pocht.

Ganz anderer Meinung sind die Telekommunikations- und Digitalverbände Deutschlands. Sie befürchten, dass die Branche künftig Leitungen zu entlegenen Häusern legen muss und dass dadurch Tiefbau-Kapazitäten gebunden werden, die das Internet andernorts für viel mehr Haushalte verbessern könnten. Die Verbände Anga, Bitkom, Breko, Buglas, Eco, VATM und VKU fordern, zumindest in einer Übergangszeit erhöhte Latenzwerte zuzulassen, die auch von geostationären Satelliten erreicht werden können. Sie warnten in ihrer Stellungnahme davor, dass ein "De-facto-Ausschluss der Satellitenkommunikation die Pläne Deutschlands für einen möglichst schnellen Glasfaserausbau" gefährde, weil die ohnehin knappen Baukapazitäten umpriorisiert werden müssten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Vor allem Dörfer werden profitieren: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48420 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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