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EU-Länder erzielen Einigung: Recht auf Anwalt wird europaweit vereinheitlicht

11.06.2012

Die Europäische Kommission wird das Recht auf einen Rechtsbeistand im Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme mit Dritten bei Festnahme in allen Mitgliedsstaaten einführen. Diese Mindeststandards sollen auch auf den EU-Haftbefehl Anwendung finden.

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Auf diese Neuregelung einigten sich die EU-Justizminister am vergangenen Freitag. Einen entsprechenden Richtlinienvorschlag hatte die Kommission bereits am 8. Juni 2011 veröffentlicht. Das Recht soll gelten, sobald eine Person durch Amtsmitteilung oder in sonstiger Weise davon in Kenntnis gesetzt wird, einer Straftat verdächtig zu sein.

Ebenso gilt der rechtliche Anspruch bis zum Urteil bzw. zur Rechtsmittelentscheidung. Ein Rechtsbeistand muss möglichst rasch, spätestens vor Vernehmungsbeginn und bei Freiheitsentzug gewährt werden. Außerdem kann der Rechtsbeistand des Betroffenen Vernehmungen und Verhandlungen beiwohnen. Er soll zudem Zugang zum Ort, wo die Person festgehalten wird haben, um die Haftbedingungen zu prüfen. Ihm muss gestattet werden, sich ausreichend lange, oft und insbesondere vertraulich mit dem Betroffenen treffen zu können.

Die zuständige Justizbehörde kann gem. Art. 8 unter der Voraussetzung einer begründeten Einzelfallentscheidung abweichend entscheiden. Dafür müssen zwingende Gründe im Zusammenhang mit der dringenden Notwendigkeit vorliegen, eine Gefahr für Leib und Leben Dritter abzuwehren.

Art. 5 und 6 gewähren für Festgenommene das Recht, mindestens eine dritte Person und Konsularbehörden zu benachrichtigen. Der Betroffene kann auf diese Rechte verzichten, wenn er nachvollziehbar über die Folgen aufgeklärt ist.

Der Richtlinienvorschlag ist das Kernelement des Ende 2009 erlassenen Fahrplans zur Stärkung der Beschuldigtenrechte. Damit geht die Kommission auch auf Forderungen der Anwaltschaft ein, EU-Standards bei den Strafverfahrensrechten zu schaffen, bevor an europäischen Strafverfolgungsinstrumenten weitergearbeitet wird.

dav/age/LTO-Redaktion

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EU-Länder erzielen Einigung: . In: Legal Tribune Online, 11.06.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6358 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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