Druckversion
Samstag, 7.03.2026, 19:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/reaktionen-haftbefehl-istgh-netanyahu-was-macht-deutschland
Fenster schließen
Artikel drucken
55933

Haftbefehl gegen Netanjahu: Wie ver­hält sich Deut­sch­land?

22.11.2024

Regierungssprecher Hebestreit

Was macht Deutschland angesichts des Haftbefehls gegen Netanjahu? Keine leichte Frage für Regierungssprecher Steffen Hebestreit . Foto: picture alliance / dts-Agentur | -

Israels Regierungschef soll vor Gericht gestellt werden. Für Deutschland wird das zur politischen Zwickmühle: Respektiert es die Entscheidung des Gerichts oder hält es zu Israel, dessen Schutz häufig mit der Staatsräson begründet wird?

Anzeige

Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanyahu spaltet die Welt. Während der Iran und die Palästinensische Autonomiebehörde den Beschluss des Gerichts in Den Haag feiern, kritisieren mehrere Verbündete Israels – allen voran die USA – den Haftbefehl.

Der IStGH erließ am vergangenen Donnerstag Haftbefehle gegen Netanjahu sowie den erst kürzlich entlassenen israelischen Verteidigungsminister Yoav Galant wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Gaza-Krieg. Auch gegen einen Anführer der Terrororganisation Hamas – Mohammad Diab Ibrahim Al-Masri, bekannt unter dem Nachnamen Deif – erließ die zuständige Kammer in Den Haag einen Haftbefehl. Er soll in das Massaker mit rund 1.200 Toten vor über einem Jahr in Israel verwickelt sein, das den Gaza-Krieg auslöste. Allerdings ist unklar, ob der im Sommer vom israelischen Militär für tot erklärte Hamas-Kommandeur überhaupt noch am Leben ist. Die Hamas hat seinen angeblichen Tod nie bestätigt.

LTO berichtete unter anderem hier zu den Hintergründen und Details der Haftbefehle.

Festnahme in Deutschland? Bundesregierung will erst prüfen

Die Bundesregierung hat noch nicht entschieden, wie sie mit dem Haftbefehl gegen Netanyahu umgehen will. Dabei ist die Rechtslage eigentlich klar: Hält sich eine mit Haftbefehl gesuchte Person in einem Mitgliedstaat auf, kann der IStGH nach Art. 89 des Rom-Statuts den Staat um Festnahme und Überstellung der Person ersuchen. Entsprechende Regelungen zur Umsetzung dieser Regel finden sich in Deutschland im Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem IStGH (IStGH-Gesetz). Nach dessen § 9 werden dann die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Aufenthaltes und zur Festnahme des Verfolgten ergriffen. Zuständig für die Fahndungsmaßnahmen wäre die Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Auch Deutschland müsste daher Benjamin Netanjahu festnehmen, sollte er deutschen Boden betreten.*

Regierungssprecher Steffen Hebestreit teilte mit, die aus den IStGH-Beschlüssen folgenden "innerstaatlichen Schritte" würden gewissenhaft geprüft. Weiteres stünde erst an, wenn ein Aufenthalt von Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Galant in Deutschland absehbar sei, so Hebestreit.

Deutschland versteht sich als größter Unterstützer des Gerichtshofs, wie auch Hebestreit bei einer Pressekonferenz am Freitag bestätigte. "Diese Haltung ist auch Ergebnis der deutschen Geschichte. Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden", ergänzte er. Die Bundesregierung sei an der Ausarbeitung des IStGH-Statuts beteiligt gewesen. Die Entscheidung des Gerichtshofs habe sie zur Kenntnis genommen. Zugleich sei schwer vorstellbar, dass es "auf dieser Grundlage" zu einer Festnahme komme, sagte Hebestreit am Freitag. 

Im ARD-Morgenmagazin bezeichnete Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne) die Frage nach einer möglichen Verhaftung von Netanyahu in Deutschland als "hypothetisch".

Der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jürgen Hardt, sagte am Freitag der Jüdischen Allgemeinen, die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant seien "mindestens verstörend". Hardt weiter: "Neben Zweifeln an der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in der Sache verstört vor allem die gefühlte Gleichsetzung der demokratisch gewählten Regierung Israels und der offen terroristischen Hamas". Der hessische Ministerpräsident, Boris Rhein (CDU), sieht das ähnlich: "Es ist für mich völlig ausgeschlossen, dass ein demokratisch gewählter Ministerpräsident aus Israel auf deutschem Boden verhaftet wird, weil er sein Land gegen Terroristen verteidigt". Soweit der Schutz des Staates Israel deutsche Staatsräson sei, gehöre dazu auch der Schutz seiner Spitzenpolitiker, meint Rhein weiter.

USA: "Wir werden immer an der Seite Israels stehen"

US-Präsident Joe Biden verurteilte die internationalen Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant. "Die Ausstellung von Haftbefehlen durch den Internationalen Strafgerichtshof gegen israelische Politiker ist empörend", wurde Biden in einer Mitteilung des Weißen Hauses zitiert. Die USA erkennen wie auch Israel den IStGH grundsätzlich nicht an.

"Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Was auch immer der Internationale Strafgerichtshof andeuten mag, Israel und die Hamas sind nicht gleichwertig - überhaupt nicht", sagte Biden. "Wir werden immer an der Seite Israels stehen, wenn seine Sicherheit bedroht ist." Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karine Jean-Pierre, sagte, die USA würden den Haftbefehl nicht vollstrecken.

Kritik an dem Haftbefehl kam auch aus anderen Ländern. "Israel ist brutalen Aggressionen, unmenschlichen Geiselnahmen und wahllosen Angriffen auf seine Bevölkerung ausgesetzt. Die legitime Verteidigung einer Nation zu kriminalisieren und gleichzeitig diese Gräueltaten auszublenden, ist ein Akt, der den Geist der internationalen Gerechtigkeit verfälscht", schrieb der argentinische Präsident Javier Milei auf X. Ungarns Außenminister Peter Szijjarto bezeichnete die Haftbefehle als "schändlich und absurd", Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg nannte sie "unverständlich und nicht nachvollziehbar". 

Iran und Palästinenser feiern Haftbefehle

Der Iran begrüßte die Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant hingegen. "Das ist lobenswert, nur müssen die USA und die Europäer die Haftbefehle auch respektieren und umsetzen", sagte der außenpolitische Berater des geistigen Führers Ayatollah Ali Chamenei, Kamal Charrasi. Die Entscheidung des Gerichts in Den Haag sei auch beschämend für den Westen, der Israels Handeln im Gazastreifen und im Libanon uneingeschränkt unterstützt habe. Die Hamas bezeichnete die Entscheidung als "wichtigen historischen Präzedenzfall und eine Korrektur eines langen Wegs historischer Ungerechtigkeit gegen unser Volk."

Auch die Palästinensische Autonomiebehörde (PA) im Westjordanland war erfreut über den Erlass der Haftbefehle. Die Entscheidung des ICC stelle das Vertrauen in das Völkerrecht und UN-Organisationen wieder her, hieß es in einer Mitteilung der Behörde, die die palästinensische Nachrichtenagentur Wafa veröffentlichte. Die PA fordert laut der Mitteilung alle Mitgliedstaaten des Gerichtshofes, zu denen auch Deutschland zählt, auf, "die Entscheidung des Gerichts umzusetzen und Verbrecher vor Gericht zu bringen".

Haftbefehl könnte Netanjahus Reisefreiheit empfindlich einschränken

Die Regierungen der Niederlande und Kanadas ließen hingegen durchblicken, dass die Haftbefehle in ihren Ländern auch vollstreckt würden. Sollten andere Staaten ebenso vorgehen, könnte dies die Reisefreiheit des israelischen Regierungschefs empfindlich einschränken. 

Israels Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara reagierte wie viele Landsleute empört. "An diesem Tag muss das Offensichtliche gesagt werden: Dem Internationalen Strafgerichtshof fehlt jegliche Autorität in dieser Angelegenheit", zitierte die Zeitung The Times of Israel aus einer Mitteilung. Selbst Netanjahus innenpolitische Gegner verurteilten die Den Haager Beschlüsse. Ex-Verteidigungsminister Galant schrieb auf der Plattform X, die Haftbefehle gegen ihn und den Ministerpräsidenten schafften "einen gefährlichen Präzedenzfall gegen das Recht auf Selbstverteidigung". 

EU-Chefdiplomat Josep Borrell hingegen bezeichnete den internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu als bindend für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Als Vertragsstaaten des IStGH seien die EU-Länder verpflichtet, die gegen Netanjahu, Galant und Deif verhängten Haftbefehle umzusetzen, sagte er während eines Besuchs in der jordanischen Hauptstadt Amman. Es handele sich nicht um eine politische Entscheidung, sondern um einen Gerichtsbeschluss, betonte der Spanier. "Die Entscheidung des Gerichtshofs muss respektiert und umgesetzt werden."

dpa/jb/LTO-Redaktion

* Absatz zur Rechtslage nachträglich eingefügt (22.11.2024, 19:35 Uhr).

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Haftbefehl gegen Netanjahu: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55933 (abgerufen am: 10.03.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Europa- und Völkerrecht
    • Israel
    • IStGH
    • Politik
    • Völkerrecht
    • Völkerstrafrecht
  • Gerichte
    • Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)
Jens Spahn (CDU) 09.03.2026
Coronavirus

GenStA Berlin zu Spahns Maskenkäufen:

"Keine tat­säch­li­chen Anhalts­punkte für eine Straftat"

Die Masken-Deals des damaligen CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn kosteten den Staat Milliarden. Spahn wurde daher in und nach der Corona-Pandemie hundertfach angezeigt. Die Generalstaatsanwaltschaft kann aber keinen Anfangsverdacht erkennen.

Artikel lesen
Ein Mann mit einer iranischen Flagge in den Trümmern in Teheran nach dem Angriff der USA und Israels 05.03.2026
Menschenrechte

Das Gewaltverbot als Schutzwall für das Mullah-Regime?:

Warum wir die humani­täre Inter­ven­tion brau­chen

Die brutale Unterdrückung des iranischen Volkes durch das Mullah-Regime zeigt in dramatischer Weise, warum das Völkerrecht humanitäre Interventionen als Ausnahme vom Gewaltverbot anerkennen sollte, meint Damien Nippen.

Artikel lesen
Rauchwolke über Teheran nach einer Explosion am 02.03.2026 02.03.2026
Völkerrecht

USA und Israel greifen den Iran an:

Warum humani­täre Inter­ven­tionen und "Präv­en­tiv­schläge" unzu­lässig sind

Der Angriff verstößt gegen das Gewaltverbot, sind sich Experten einig. Nun werden völkerrechtliche Normen infrage gestellt und "Änderungen" gefordert. Dabei entstehen die Regeln nicht am Reißbrett und es gibt gute Gründe für sie.

Artikel lesen
Außenansicht des Europäischen Parlaments in Brüssel 23.02.2026
USA

Weil Trump nun 15 Prozent Zölle erheben will:

EU-Par­la­ment stoppt Umset­zung von Zoll-Abkommen

Im vergangenen Sommer einigten sich USA und EU auf einen Deal über Zölle und Handel. Nach der Niederlage vor dem US Supreme Court jedoch ordnet Donald Trump seine aggressive Zoll-Politik neu. Nun gerät die Einigung ins Wanken.

Artikel lesen
Der polnische Präsident Karol Nawrocki. 20.02.2026
Justiz

Justiz in Polen:

Prä­si­dent stoppt Reform für unab­hän­gigen Lan­des­jus­tizrat

Polen will zurück in die Rechtsstaatlichkeit, das wird für die Tusk-Regierung aber schwer: Der rechtskonservative Staatschef Nawrocki macht seine Ankündigung wahr und geht mit seinem Veto-Recht auf Konfrontationskurs gegen die Regierung.

Artikel lesen
Martin Sellner (l) sitzt mit Lena Kotré (AfD, r) bei einer Pressekonferenz vor einem von ihm organisierten "Podium zur Remigration". 19.02.2026
AfD

Mit Kotré, aber ohne Sellner:

VG Karls­ruhe erlaubt AfD-Ver­an­stal­tung zu "Remi­g­ra­tion"

Erneut hat die AfD vor Gericht erfolgreich auf Nutzung öffentlicher Räume geklagt. Das Thema "Remigration" begründe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, eine Teilnahme Martin Sellners hingegen schon. Wie passt das zusammen?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Technische Universität München
Voll­ju­ris­tin­nen/Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Technische Universität München , Mün­chen

Logo von Langrock Voß & Soyka
Rechts­an­walt im Wirt­schafts­straf­recht (m/w/d)

Langrock Voß & Soyka , Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor / Ver­ga­be­recht

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (M/W/D) In­ter­nal In­ves­ti­ga­ti­ons

Gleiss Lutz , Frank­furt am Main

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Stu­den­ti­sche Aus­hil­fe (m/w/d)

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
RÖDL Financial Modeling School – Financial Modeling Basis Eschborn

18.03.2026, Eschborn

Vom Chef zum Coach? Neue Rollen in der Führung

11.03.2026

Durchsetzung der Rechte eines einzelnen Wohnungseigentümers

10.03.2026

Entschädigungsleistungen in der Kaskoversicherung

10.03.2026

Neues zum Eigenbedarf

10.03.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH