Journalisten sind bald besser vor dem Zugriff des Staatsanwalts geschützt. Der Bundesrat billigte am Freitag einen Gesetzentwurf, wonach Medienvertreter in Zukunft bei der Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können.
Darüber hinaus sind Beschlagnahmen künftig nur noch dann zulässig, wenn gegen den betroffenen Journalisten der dringende Verdacht auf eine Mittäterschaft besteht.
Die Gesetzesänderung, die im März vom Bundestag verabschiedet worden war, ist eine Reaktion auf das "Cicero-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter entschieden damals, dass eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" im Jahr 2005 gegen das Grundgesetz verstieß. Durchsuchungen und Beschlagnahmen seien verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle in einer Behörde zu finden. In dem konkreten Fall war aus einem Bericht des Bundeskriminalamts zitiert worden, der als "Verschlusssache" gekennzeichnet war.
Die entsprechenden Änderungen finden sich zukünftig sowohl in der Strafprozessordnung, als auch im Strafgesetzbuch.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Stärkung der Pressefreiheit: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6185 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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