Die linksradikale Vereinigung nebst Webseite "Linksunten.indymedia" ist bereits seit 2017 verboten. Fünf mutmaßliche Betreiber sollen deren Inhalte aber weiterhin verfügbar gemacht haben. Ermittler durchsuchten deswegen ihre Wohnungen.
Schon 2017 wurde die linksradikale Vereinigung "Linksunten.indymedia" vom Bundesinnenministerium verboten und aufgelöst, da der Zweck und die Tätigkeiten der Vereinigung den Strafgesetzen zuwiderliefen und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richteten. Die entsprechende Webseite musste dem Verbot entsprechend abgeschaltet werden. Sechs Jahre später gibt es offenbar Anhaltspunkte dafür, dass fünf mutmaßliche Betreiber die Vereinigung bzw. die Internetplattform dennoch weiter aufrechterhalten haben, indem sie deren Inhalte weiterhin verfügbar hielten. Am Mittwoch kam es deswegen zu Durchsuchungen derer Wohnungen in Freiburg.
Die Beschuldigten - vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 32 und 47 Jahren - stehen im Verdacht, die Plattform weiter aufrechterhalten und betrieben zu haben. So sollen sie das komplette Archiv der Organisation im Internet wieder veröffentlicht und damit zugänglich gemacht haben. Das teilten das Landeskriminalamt Stuttgart und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Mittwoch mit.
Bei der Durchsuchungsaktion am Mittwoch seien unter anderem Handys, Laptops, USB-Sticks und andere Speichermedien sichergestellt worden. Diese würden nun ausgewertet. Wie lange das dauere, sei offen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauerten an.
"Linksunten.indymedia" als bedeutendstes Medium der linksextremistischen Szene
Das Verbot der Vereinigung "Linksunten.indymedia" war im August 2017 nach Krawallen am Rande des G20-Gipfels in Hamburg erfolgt. Auf der Plattform sei zu linksextremistischen Straftaten aufgerufen worden, hieß es damals zur Begründung. "Linksunten.indymedia" war vom damaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als bedeutendste Plattform für gewaltbereite Linksextremisten in Deutschland bezeichnet worden.
Anfang 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen des mutmaßlichen Betreiberteams - die gleichen Beschuldigten, deren Wohnungen nun durchsucht wurden - gegen das Verbot zurückgewiesen. Anfang dieses Jahres scheiterten die fünf auch mit Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe. Sie sahen die Plattform als von der Pressefreiheit geschütztes Medium an. Das Bundesverfassungsgericht jedoch ließ die Fragen zur Pressefreiheit im Netz unbeantwortet und nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Durchsuchungen in Freiburg: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52402 (abgerufen am: 07.10.2024 )
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