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Trotz Erfolges am BGH: Raucher Adolfs droht Zwangsräumung

11.03.2015

Obwohl der BGH das Urteil des LG Düsseldorf vor kurzem aufgehoben hat, droht dem inzwischen bundesweit bekannten Raucher Friedhelm Adolfs der Rauswurf aus seiner Mietwohnung. Die Zwangsräumung soll für den 24. März angekündigt sein.

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Der Raucher Friedhelm Adolfs steht trotz seines Erfolgs vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kurz vor dem Rauswurf aus seiner Düsseldorfer Wohnung. Ein Gerichtsvollzieher hat dem 76-Jährigen die Zwangsräumung für den 24. März angekündigt.

Die Grundlage hierfür dürfte das Urteil des Amtsgerichts (AG) Düsseldorf aus Juli 2013 bilden. Adolfs' Vermieterin hatte in der Vergangenheit erklärt, man werde aus dem - vorläufig vollstreckbaren - Titel zunächst nicht vorgehen, sondern den weiteren Instanzenzug abwarten. Wieso sie nun, nachdem der BGH in Adolfs' Sinne geurteilt hat, gleichwohl die Zwangsvollstreckung betreibt, ist unklar. Ihre Prozessvertreterin war auf telefonische Anfrage am Mittwochnachmittag nicht zu erreichen.

Adolfs' Anwalt hat zwischenzeitlich zwar beantragt, die Vollstreckung auszusetzen. Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf hat den Antrag aber am Mittwoch zurückgewiesen. Auf Nachfrage erklärte ein Gerichtssprecher, das AG sei für den Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht zuständig. Im Rechtsmittelverfahren sei dieser vielmehr an das Berufungsgericht, also das Landgericht (LG) Düsseldorf zu richten. Im Übrigen enthalte der Antrag auch keine inhaltliche Begründung, sondern stelle lediglich in wenigen Sätzen den Instanzenzug dar. Eine Prüfung am Maßstab des § 767 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) sei daher auch bei Zuständigkeit des AG Düsseldorf nicht möglich.

Vergangenen Monat hatte der BGH das die Kündigung bestätigende Urteil des LG Düsseldorf aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Adolfs' Vermieterin hatte dem Raucher 2013 fristlos gekündigt. Als Grund nannte sie die unzumutbare Belästigung der Nachbarn durch den Zigarettenqualm, der von der Wohnung in den Hausflur dringe.

dpa/cvl/LTO-Redaktion

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Trotz Erfolges am BGH: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14919 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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