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Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU: Was ändert sich für wehrpf­lich­tige Ukrainer?

30.07.2026

Ein ukrainischer Soldat hilft seinem Kameraden den Helm aufzusetzen.

Nur wer seinen Wehrdienst geleistet hat oder freigestellt ist, soll zukünftig von vereinfachten Aufnahmeregeln in der EU profitieren. Foto: picture alliance / Photoshot

Viele ukrainische Männer wollen nicht im Krieg gegen Russland kämpfen. Sie fliehen unter anderem nach Deutschland. Doch das wird jetzt schwieriger, die vereinfachten Aufnahmeregeln sollen nicht mehr gelten.

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Fast 4,4 Millionen Menschen aus der Ukraine haben bisher in der Europäischen Union (EU) Schutz gefunden. Doch wehrfähige Männer aus der Ukraine sollen sich einem Einsatz im Krieg gegen Russland künftig schwerer entziehen können. In Deutschland und anderen EU-Staaten profitieren sie dann nicht mehr von vereinfachten Aufnahmeregeln, wie ein Sprecher nach einem entsprechenden Beschluss des Rates der Mitgliedstaaten sagte. Die Verordnung wird demnach in Kürze im EU-Amtsblatt veröffentlicht, einen Tag später treten die neuen Regeln in Kraft. Vor zwei Wochen hatten sich die EU-Staaten schon auf diese Regelung verständigt.

Ist die Tür für wehrfähige Männer damit komplett geschlossen und für wen gibt es Ausnahmen? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick: 

Warum wird die Flucht in die EU erschwert? 

Das von Russland angegriffene Land benötigt weiter viele Soldaten. Nach Angaben von Präsident Wolodymyr Selenskyj mobilisiert die Ukraine monatlich bis zu 34.000 Mann. Wegen der hohen Zahl von Fahnenflüchtigen kann die Armee ihre Verluste damit jedoch kaum ausgleichen. Nach Auskunft von Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow wird nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet.

Die EU-Kommission folgt nach eigenen Aussagen primär einer Bitte der Ukraine, die aber auch Deutschland und andere Mitgliedstaaten befürworteten. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hatte gesagt, das Thema sei ausführlich mit der ukrainischen Seite besprochen worden. 

Wer ist betroffen? 

Künftig sollen nur noch diejenigen von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren, die ihren Wehrdienst in der Ukraine geleistet haben oder freigestellt sind. Wer in der Ukraine wegen des Krieges hingegen einem Ausreiseverbot unterliegt, soll es in der EU deutlich schwerer haben, Schutz zu bekommen. 

Nach den derzeitigen ukrainischen Regeln wären davon besonders wehrfähige Männer zwischen 23 und 60 Jahren betroffen. Ausnahmen – die auch in der EU berücksichtigt werden sollen – gelten für Väter von mindestens drei minderjährigen Kindern oder für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt sind. Ihnen bleibt künftig nur die Möglichkeit eines Asylantrags, sie hätten also deutlich geringere Aussichten auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis.

Was ist mit den Ukrainern, die schon in der EU sind? 

Die neuen Regeln sollen nur bei Männern Anwendung finden, die neu in die EU kommen. Wer bereits einen Schutzstatus bekommen hat, verliert ihn also nicht. Abgesehen von den Einschränkungen für wehrpflichtige Männer sind die vereinfachten Aufnahmeregeln bis März 2028 verlängert worden. 

Frauen, Kinder oder Männer mit Ausreiseerlaubnis erhalten also auch künftig nach der sogenannten Massenzustromrichtlinie Aufnahme. Ihre Schutzersuchen werden also nicht individuell geprüft. Das macht es Ukrainern bisher wesentlich leichter, in der EU Schutz zu erhalten, als flüchtenden Menschen aus anderen Staaten.

Wie steht die Bundesregierung dazu? 

Deutschland hatte sich auf EU-Ebene klar für Einschränkungen beim Schutzstatus für Männer ausgesprochen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte die Idee bei einem Treffen mit seinen EU-Amtskollegen befürwortet. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe. 

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits vergangenes Jahr deutlich positioniert und vom ukrainischen Präsidenten Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. "Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden und nicht in Deutschland", sagte Merz. 

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Was wird an den verschärften Aufnahmeregeln kritisiert? 

Besonders Grüne und Linke hatten Kritik an Einschränkungen für Männer geäußert. Grünen-Migrationsexpertin Filiz Polat warnte, für die Mitgliedstaaten würde ein Ausschluss von Männern im wehrpflichtigen Alter zu einem bürokratischen Mehraufwand führen und mit einem unschönen Prüfaufwand bei den Kommunen verbunden sein.

Die Bundestagsabgeordnete fügte hinzu, es sei schon jetzt erkennbar, dass die Einschränkungen im temporären Schutz viele betroffene Männer in das reguläre Asylverfahren drängen würden. Dieses steht den ukrainischen Männern dem Vorschlag nach weiterhin offen. Auch das Recht auf subsidiären Schutz bleibt. Der wird in Deutschland gewährt, wenn im Herkunftsland etwa wegen bewaffneter Konflikte ernsthafter Schaden droht. 

Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte, ein "Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter wäre nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung". Kriegsdienstverweigerung sei ein Menschenrecht, das in der Ukraine nicht gewährleistet sei. Deshalb müsse diesen Menschen Schutz gewährt werden.

Wie geht die Ukraine mit Männern um, die nicht kämpfen wollen? 

In der Ukraine stoßen Rekrutierungskommandos der Armee häufig auf Widerstand. Täglich werden in sozialen Netzwerken neue Videos von Zusammenstößen veröffentlicht, Rekrutierungsunwillige wehren sich teilweise mit Waffengewalt.

Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen. Ein kürzlicher Pressebericht deckte Fälle von Prügel, Folter und Quälereien rekrutierter Männer in einer Einheit auf.

dpa/sim/LTO-Redaktion

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Keine vereinfachte Aufnahme mehr in die EU: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60556 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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