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Gericht in Belgien: Spa­ni­scher Rapper wird nicht aus­ge­lie­fert

17.05.2022

Jose Miguel Arenas Beltran, auch bekannt als Valtonyc

Auch der EuGH musste sich mit dem Streit um die Auslieferung des Rappers schon befassen. Foto: picture alliance/AP Photo | Virginia Mayo

Rapper Valtònyc ist wegen der Verherrlichung von Terror in Spanien zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden, lebt allerdings im belgischen Exil. Ein Gericht lehnte nun seine Auslieferung nach Spanien ab.

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Der in Spanien wegen Terror-Verherrlichung verurteilte Rapper Valtònyc wird von Belgien nicht in ausgeliefert. Das entschied ein belgisches Gericht am Dienstag in Gent, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Ein früheres Urteil derselben Instanz hatte der belgische Kassationshof im Januar in Teilen aufgehoben. Deshalb musste das Gericht in Gent sich erneut mit dem Fall befassen.

Dem Rap-Musiker aus Mallorca - mit bürgerlichen Namen Josep Miquel Arenas –  wird vorgeworfen, in seinen Songtexten Politiker mit dem Tod bedroht, Terrorismus verherrlicht sowie das Königshaus beleidigt zu haben.

EuGH: Es kommt auf den Zeitpunkt der Tat an

Er wurde 2017 wegen dieser Texte in seinem Heimatland zu zwei Jahren Haft wegen der Verherrlichung des Terrorismus und der Erniedrigung seiner Opfer verurteilt.  Das war die zum Zeitpunkt der Tatbegehung höchstmögliche Freiheitsstrafe. Seit 2018 lebt Valtònyc jedoch im belgischen Exil und Spanien erließ einen Europäischen Haftbefehl wegen "Terrorismus", damit der Rapper ausgeliefert wird.

Der Fall landete jedoch erstmal beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Nach Art. 2 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses zum Europäischen Haftbefehl muss nämlich der vollstreckende Staat, also in dem Fall Belgien, bei diesem Tatvorwurf nicht mehr prüfen, ob die Tat auch im eigenen Land strafbar wäre – vorausgesetzt, im ausstellenden Land gilt eine Höchststrafe von drei Jahren.

In Spanien gilt zwar inzwischen auch eine Höchststrafe von drei Jahren, aber noch nicht zum Zeitpunkt der Tatbegehung in den Jahren 2012 und 2013. Der EuGH stellte dann klar, dass es aber auf diesen Zeitpunkt ankomme und nicht auf den der Ausstellung des Haftbefehls.

Daher musste die belgische Gerichtsbarkeit den Tatvorwurf noch auf die Strafbarkeit im eigenen Land prüfen und lehnte das nun ab. Die Staatsanwaltschaft kann aber noch einmal Rechtsmittel einlegen.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Gericht in Belgien: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48470 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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