OLG München zum Filesharing: Rapidshare unterliegt Filmfirma Constantin erneut

15.09.2012

Das Filmunternehmen Constantin hat vor Gericht einen weiteren Sieg gegen den Internetdienst RapidShare eingefahren. Das OLG München wies am Donnerstag die Berufung des Sharehosting-Anbieters in drei Verfahren ab. Constantin kämpfte darin gegen die Verbreitung illegaler Kopien ihrer Filme "Franceso und der Papst", "Vorstadtkrokodile 3" und "Der Freischütz".

RapidShare ist ein Sharehosting-Dienst, der Internetnutzern Server zum Aufspielen und Speichern von Dateien zur Verfügung stellt. Sie erhalten einen Link zur Datei, den sie dann auch verbreiten können. Auf Linklisten im Netz werden so auch illegale Kopien von Filmen für ein breiteres Publikum zugänglich - so geschehen bei den drei Constantin-Streifen. Die Filmfirma klagte auf Unterlassung, RapidShare legte Widerspruch dagegen ein. Dieser wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Eine Begründung der Entscheidung stand am Donnerstag noch aus.

Das Verfahren drehte sich vor allem um die Frage, wie viel Verantwortung ein Sharehosting-Anbieter für die Inhalte hat, die auf seine Server geladen und dann per Link verbreitet werden. Der Anwalt von RapidShare betonte die hohen Sicherheitsstandards. Das Unternehmen überprüfe verdächtige Inhalte nach Hinweisen und auch auf Eigeninitiative. "Es wird aber nicht möglich sein, jede Rechtsverletzung innerhalb weniger Minuten oder Stunden zu finden."

"Wenn ich mich an eine stark befahrene Kreuzung stelle, finde ich immer jemanden, der bei Rot über die Ampel fährt", sagte der RapidShare-Vertreter dazu. "Das heißt aber noch lange nicht, dass die Polizei schlechte Arbeit macht." Der Constantin-Anwalt entgegnete: "Die Polizei betreibt auch kein Geschäft, das vom Überfahren roter Ampeln profitiert."

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG München zum Filesharing: Rapidshare unterliegt Filmfirma Constantin erneut . In: Legal Tribune Online, 15.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7092/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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