Druckversion
Mittwoch, 13.05.2026, 05:18 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/rak-berlin-syndikusanwaelte-wahl-vorstand-anfechtung-klage
Fenster schließen
Artikel drucken
15382

Nach der turbulenten Kammerversammlung in Berlin: Klagen gegen Vorstandswahl und Syndikus-Beschluss

28.04.2015

Nachdem Mitte März bei der Kammerversammlung in Berlin die Mehrheit der neu zu besetzenden Vorstandsposten mit Syndikusanwälten besetzt wurde, gingen nun Klagen ein. Mitglieder aus der Hauptstadt monieren eine unzulässige Beeinflussung der Wahlen. Auch gegen den Beschluss der Kammer, sich künftig für die Gleichstellung der Unternehmensjuristen stark zu machen, klagt ein Berliner Anwalt: Die Syndizi hätten nicht "in eigener Sache" abstimmen dürfen.

Anzeige

Es glich einem kleinen Volksaufstand, als am 11. März 1.056 Anwälte an der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin teilnahmen – mehr Teilnehmer hatte bis dahin keine andere lokale Kammerversammlung verbuchen können. Verantwortlich dafür waren die Syndikusanwälte, die sich erstmals in großer Zahl bei einer Kammerversammlung für ihre Interessen einsetzten.

Bei der durchgeführten Vorstandswahl wurden dann acht von 14 neu zu besetzenden Vorstandsplätzen an Syndikusanwälte vergeben. In der Folge beschloss die Versammlung mit einer Quote von 63 Prozent, künftig das Eckpunktepapier des BMJV und damit die berufsrechtliche Gleichstellung der Unternehmensjuristen zu unterstützen - eine Kehrtwende für die bis dahin eher als wenig gleichstellungsfreundlich bekannte Hauptstadtkammer.

Es war davon die Rede, dass die Unternehmensjuristen und ihre Sympathisanten die Kammerversammlung gestürmt hätten, auch der Begriff der "Übernahme" fiel. Damit sind offenbar nicht alle Kammermitglieder einverstanden. Wie die Berliner RAK mitteilte, sind unlängst beim Anwaltsgerichtshof Berlin Klagen eingegangen, die sich gegen die Neubesetzung des Vorstandes wenden.

Kläger monieren unzulässige Beeinflussung der Wahl

 

Zwei Kammermitglieder, die selbst nicht zur Wahl kandidierten, haben mit ihrer Klage die Wahl von acht Syndikusanwälten in den Vorstand, hilfsweise die Wahl aller 14 Vorstandsmitglieder angefochten. Die Wahl sei, so die Kläger, "wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung, unzulässiger Majorisierung und/oder eines Verstoßes gegen § 88 Abs. 2 BRAO" unwirksam. Gemäß § 88 Abs. 2 BRAO darf das Wahlrecht nur persönlich ausgeübt werden.

Ein weiteres Kammermitglied klagt gegen den Beschluss der Kammerversammlung zur künftigen berufsrechtlichen Stellung der Syndikusanwälte. Der Anwalt begründet seinen Antrag mit einer Verletzung von § 88 Abs. 4 S. 1 BRAO. Danach darf ein Kammermitglied in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. Da der Beschluss – so der Kläger – nicht die Anwaltschaft in ihrer Gesamtheit, sondern ausschließlich die Syndikusanwälte betreffe, hätten diese an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Der Beschluss sei daher für nichtig zu erklären.

Hilfsweise stützt er seinen Antrag darauf, dass die Beschlussfassung wegen einer "unzulässigen Entscheidungsbeeinflussung" sowie einer "unlauteren, zumindest untunlichen Zielsetzung" durch eine nichtanwaltliche Organisation unwirksam sei und dass Kammermitglieder auf der Kammerversammlung gesehen worden seien, die zwei Abstimmgeräte in ihrem Besitz gehabt hätten.

Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau erklärte, er halte die Klagen für unbegründet. Die berufspolitische Meinungsbildung, wie sie mit dem angefochtenen Beschluss erfolgte, sei – so Mollnau – wesensimmanente Aufgabe der anwaltlichen Selbstverwaltung, die alle Kammermitglieder auf einer Kammerversammlung gleichberechtigt wahrnehmen können. Auch an der Wirksamkeit der Vorstandswahlen habe er keine Zweifel.

Eine ähnlich turbulente Kammerversammlung mit bis zu 1.032 Teilnehmern hatte am vergangenen Mittwoch auch in Düsseldorf dazu geführt, dass von den dortigen 30 Vorstandsmitgliedern nun 11 Syndikusanwälte sind. Mit überwältigender Mehrheit (412:15:26) stimmte die Versammlung im Anschluss an die Vorstandswahl ebenfalls dafür, künftig den Gesetzentwurf aus dem BMJV zu unterstützen. Der rheinländischen Anwaltskammer sind bislang keine Klagen gegen die Wahlen oder den Beschluss bekannt, die einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln ist aber auch noch nicht abgelaufen.

mbr/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Nach der turbulenten Kammerversammlung in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15382 (abgerufen am: 13.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Rechtsanwälte
    • Syndikusanwälte
    • Unternehmensjuristen
    • Wahlen
Jennifer Oellig 08.05.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Jen­nifer Oellig

Menschlichkeit ist ein großer Anteil jeder anwaltlichen Tätigkeit, sagt Jennifer Oellig. Die Rechtsanwältin erzählt von einem missglückten Jobwechsel und teilt ihre Meinung zu Anwaltsrankings.

Artikel lesen
Peter Magyar 09.04.2026
Wahlen

Zur Parlamentswahl am 12. April:

Ungarn wählt – aber wie?

Am kommenden Sonntag wählen die Ungarn ihr Parlament. Aktuell liegt die Opposition vorne, doch das Wahlsystem und die von Orbáns Fidesz-Regierung eingeführten Gesetze machen einen Sieg des Herausforderers und künftige Veränderungen schwer.

Artikel lesen
Trump gestikuliert leidenschaftlich während einer Ansprache über die anstehenden Wahlregelungen, Einflussnahme auf Bundesstaaten thematisierend. 01.04.2026
Trump

Einflussnahme auf Bundesstaaten?:

Trump ändert Regeln für Wahlen per Dekret

US-Präsident Donald Trump unterzeichnet ein Dekret mit neuen Wahlregeln, darunter für die Briefwahl. Demokraten und Experten äußern verfassungsrechtliche Bedenken, Kalifornien kündigt Klage an. 

Artikel lesen
Verfassungsrichter Miriam Meßling und Stephan Harbarth betreten den Saal 20.03.2026
Kanzlei

Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil:

Braucht ein Anwalt wir­k­lich "dau­er­haft" einen Kanz­lei­raum?

Das Urteil des BGH, wonach ein Rechtsanwalt "dauerhaft"“ einen Kanzleiraum zur Verfügung haben muss, wird ein Fall für das BVerfG. Gegen die Entscheidung wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt. Martin W. Huff zu den neuen Entwicklungen.

Artikel lesen
Smartphone-Oberfläche mit den verschiedenen KI-Anbietern DeepSeek, ChatGPT, Claude und Copilot 17.03.2026
Künstliche Intelligenz

Jenseits einfacher Befehle:

Fort­ge­schrit­tenes Prompten für Juristen

Wer mehr aus großen Sprachmodellen rausholen will, muss wissen, wie man richtig promptet. Die Grundkenntnisse haben die meisten mittlerweile. Nico Kuhlmann erklärt nun ein paar weitere Tipps und Tricks für Fortgeschrittene.

Artikel lesen
Das Strafjustizzentrum in München 04.03.2026
Betrug

Wegen Vorwurfs der Beihilfe zum Betrug:

Mün­chener Straf­ver­tei­diger selbst ange­klagt

In München findet sich ein Strafverteidiger auf der Anklagebank wieder. Er soll einen Autohändler unterstützt haben, seiner 75-jährigen Nachbarin Millionenbeträge zu entlocken. Der Tatvorteil beläuft sich laut Anklage auf 400.000 Euro.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Dyn Media GmbH
Werk­stu­die­ren­de (m/w/d) für den Be­reich Le­gal

Dyn Media GmbH, Köln

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Chemnitz

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

13.05.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

13.05.2026

Fortbildung Strafrecht im Selbststudium/ online

15.05.2026

DRK-Sommerschule im Humanitären Völkerrecht

17.08.2026, Strausberg

Sorgfaltspflichten und wirtschaftlich Berechtigte praxisnah umsetzen

21.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH