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Nach der turbulenten Kammerversammlung in Berlin: Klagen gegen Vorstandswahl und Syndikus-Beschluss

28.04.2015

Nachdem Mitte März bei der Kammerversammlung in Berlin die Mehrheit der neu zu besetzenden Vorstandsposten mit Syndikusanwälten besetzt wurde, gingen nun Klagen ein. Mitglieder aus der Hauptstadt monieren eine unzulässige Beeinflussung der Wahlen. Auch gegen den Beschluss der Kammer, sich künftig für die Gleichstellung der Unternehmensjuristen stark zu machen, klagt ein Berliner Anwalt: Die Syndizi hätten nicht "in eigener Sache" abstimmen dürfen.

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Es glich einem kleinen Volksaufstand, als am 11. März 1.056 Anwälte an der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin teilnahmen – mehr Teilnehmer hatte bis dahin keine andere lokale Kammerversammlung verbuchen können. Verantwortlich dafür waren die Syndikusanwälte, die sich erstmals in großer Zahl bei einer Kammerversammlung für ihre Interessen einsetzten.

Bei der durchgeführten Vorstandswahl wurden dann acht von 14 neu zu besetzenden Vorstandsplätzen an Syndikusanwälte vergeben. In der Folge beschloss die Versammlung mit einer Quote von 63 Prozent, künftig das Eckpunktepapier des BMJV und damit die berufsrechtliche Gleichstellung der Unternehmensjuristen zu unterstützen - eine Kehrtwende für die bis dahin eher als wenig gleichstellungsfreundlich bekannte Hauptstadtkammer.

Es war davon die Rede, dass die Unternehmensjuristen und ihre Sympathisanten die Kammerversammlung gestürmt hätten, auch der Begriff der "Übernahme" fiel. Damit sind offenbar nicht alle Kammermitglieder einverstanden. Wie die Berliner RAK mitteilte, sind unlängst beim Anwaltsgerichtshof Berlin Klagen eingegangen, die sich gegen die Neubesetzung des Vorstandes wenden.

Kläger monieren unzulässige Beeinflussung der Wahl

 

Zwei Kammermitglieder, die selbst nicht zur Wahl kandidierten, haben mit ihrer Klage die Wahl von acht Syndikusanwälten in den Vorstand, hilfsweise die Wahl aller 14 Vorstandsmitglieder angefochten. Die Wahl sei, so die Kläger, "wegen unzulässiger Wahlbeeinflussung, unzulässiger Majorisierung und/oder eines Verstoßes gegen § 88 Abs. 2 BRAO" unwirksam. Gemäß § 88 Abs. 2 BRAO darf das Wahlrecht nur persönlich ausgeübt werden.

Ein weiteres Kammermitglied klagt gegen den Beschluss der Kammerversammlung zur künftigen berufsrechtlichen Stellung der Syndikusanwälte. Der Anwalt begründet seinen Antrag mit einer Verletzung von § 88 Abs. 4 S. 1 BRAO. Danach darf ein Kammermitglied in eigenen Angelegenheiten nicht mitstimmen. Da der Beschluss – so der Kläger – nicht die Anwaltschaft in ihrer Gesamtheit, sondern ausschließlich die Syndikusanwälte betreffe, hätten diese an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Der Beschluss sei daher für nichtig zu erklären.

Hilfsweise stützt er seinen Antrag darauf, dass die Beschlussfassung wegen einer "unzulässigen Entscheidungsbeeinflussung" sowie einer "unlauteren, zumindest untunlichen Zielsetzung" durch eine nichtanwaltliche Organisation unwirksam sei und dass Kammermitglieder auf der Kammerversammlung gesehen worden seien, die zwei Abstimmgeräte in ihrem Besitz gehabt hätten.

Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau erklärte, er halte die Klagen für unbegründet. Die berufspolitische Meinungsbildung, wie sie mit dem angefochtenen Beschluss erfolgte, sei – so Mollnau – wesensimmanente Aufgabe der anwaltlichen Selbstverwaltung, die alle Kammermitglieder auf einer Kammerversammlung gleichberechtigt wahrnehmen können. Auch an der Wirksamkeit der Vorstandswahlen habe er keine Zweifel.

Eine ähnlich turbulente Kammerversammlung mit bis zu 1.032 Teilnehmern hatte am vergangenen Mittwoch auch in Düsseldorf dazu geführt, dass von den dortigen 30 Vorstandsmitgliedern nun 11 Syndikusanwälte sind. Mit überwältigender Mehrheit (412:15:26) stimmte die Versammlung im Anschluss an die Vorstandswahl ebenfalls dafür, künftig den Gesetzentwurf aus dem BMJV zu unterstützen. Der rheinländischen Anwaltskammer sind bislang keine Klagen gegen die Wahlen oder den Beschluss bekannt, die einmonatige Frist zur Einlegung von Rechtsmitteln ist aber auch noch nicht abgelaufen.

mbr/LTO-Redaktion

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Nach der turbulenten Kammerversammlung in Berlin: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15382 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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