Im Zuge des RAF-Terrors entstand das Kontaktsperregesetz, auf dessen Grundlage man den Kontakt Gefangener zu ihren Verteidigern einschränken kann. Mit heutigem EU-Recht ist es nicht mehr vereinbar, heißt es im Justizministerium.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das 1977 im Kampf gegen die Terroristen der Rote Armee Fraktion (RAF) eingeführte Kontaktsperregesetz abschaffen. Das gehe aus einem Referentenentwurf des Justizministeriums hervor, der in dieser Woche zur Abstimmung an die anderen Fachressorts versandt worden sei, berichtete die Welt am Freitag.
Zur Begründung heiße es in dem Entwurf, das Kontaktsperregesetz sei nicht mit den Vorgaben der EU-Richtlinie über das "Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand im Strafverfahren" vom 22. Oktober 2013 vereinbar.
Das im "Deutschen Herbst" unter dem Eindruck der Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer verabschiedete Kontaktsperregesetz ermöglicht es, den schriftlichen und mündlichen Verkehr eines wegen einer Terrorismus-Straftat Inhaftierten mit seinem Verteidiger vollständig zu unterbrechen.
Hintergrund war damals der Verdacht, dass die in Stuttgart-Stammheim inhaftierten Terroristen der RAF aus ihren Zellen heraus die Entführung Schleyers steuerten, und zwar mit Hilfe ihrer Anwälte. Laut Entwurf soll es künftig nur noch möglich sein, eine Kontaktsperre "gegenüber Mitgefangenen und Dritten" zu verhängen, nicht aber gegenüber dem Strafverteidiger.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Maas zum Kontaktsperregesetz: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15839 (abgerufen am: 15.10.2024 )
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