Räumungsklage wegen Wahlparty: AfD soll aus Bun­des­ge­schäft­s­telle aus­ziehen

28.05.2025

Logo an einer Wand, Party im womöglich nicht-gemieteten Innenhof, andere Mieter kamen nicht mehr in die Wohnungen. Wegen "Unzumutbarkeit" läuft eine Räumungsklage gegen den AfD-Bundesverband in Berlin.

Gegen den AfD-Bundesverband hat die Eigentümerin und Vermieterin Räumungsklage eingereicht (Az. 3 O 151/25). Die Partei soll nach ihren Wünschen aus der Bundesgeschäftsstelle in Reinickendorf ausziehen, teilte das Landgericht (LG) Berlin II mit. 

In der Klage bezieht sich die Vermieterin auf die Wahlparty im Rahmen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Die Beklagte habe den Innenhof für die Feier genutzt und die Fassade des Gebäudes unter anderem mit dem Parteilogo bestrahlt. Sowohl Hof als auch Wandfläche seien aber nicht von der Partei gemietet. Auch eine Erlaubnis habe sich die Partei nicht eingeholt. Außerdem hätten andere Mieter:innen stundenlang das Haus nicht betreten können, weil der Zugang zum Gebäude von der Polizei gesperrt worden sei. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei der Vermieterin “unzumutbar”, sie habe fristlos und hilfsweise fristgemäß gekündigt.

Die AfD weist die Vorwürfe auf LTO-Anfrage zurück. "Wir werden uns mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diese Klage zur Wehr setzen", sagte Bundesschatzmeister Carsten Hütter. Die Partei habe in dem Gebäude mehrere Mietverträge, die nach eigenen Angaben auch Außenflächen einschließen. Diese Verträge laufen bis zum Jahr 2027. "Wir gehen davon aus, dass wir die Mietverträge für unsere Bundesgeschäftsstelle bis zum Auslaufen der Verträge erfüllen werden", sagte Hütter weiter. Gegenüber der Berliner Zeitung hatte ein Sprecher gesagt, die Partei stehe für eine vom LG empfohlene gerichtliche Mediation vor einem Güterichter bereit. 

Die Klage wurde der Beklagten im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens zugestellt. Eine Klageerwiderung ist nach Angaben des Gerichts noch nicht eingegangen.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Räumungsklage wegen Wahlparty: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57301 (abgerufen am: 12.03.2026 )

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