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Querulantengebühr am BVerfG: Justizministerin will keine Hürden für Beschwerdeführer

04.09.2011

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will keine Hemmschwellen für Verfassungsbeschwerden schaffen. Dem Vorschlag aus Karlsruhe, eine "Querulantengebühr" beim BVerfG einzuführen, steht sie skeptisch gegenüber. Eine Absage sei dies aber nicht.

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Die liberale Ministerin zeigte sich skeptisch gegenüber einer möglichen «Querulantengebühr» für notorische Beschwerdeführer am Bundesverfassungsgericht (BVerfG). «Wir dürfen auf keinen Fall Regelungen schaffen, die grundlegende Hemmschwellen schaffen, um Verfassungsbeschwerden einzulegen», sagte sie der «Ostsee-Zeitung» (Online-Ausgabe). Ein Ministeriumssprecher ergänzte am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, dies sei aber nicht als eine endgültige Absage an den entsprechenden Vorschlag aus Karlsruhe zu verstehen.

Das Karlsruher Gericht hatte angeregt, die Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Anträge von einer Gebühr von bis zu 5000 Euro abhängig zu machen. Diese könnte Beschwerdeführer, die sich häufiger an das höchste deutsche Gericht wenden, abschrecken, so die Hoffnung der Karlsruher Richter. Sie hatten im vergangenen Jahr über knapp 6500 Verfassungsbeschwerden zu entscheiden.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte: «Eine Verfassungsbeschwerde ist das einzige Instrument, das einem Bürger noch bleibt, wenn er sich durch Gesetze in seinen Rechten verletzt fühlt.» Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt schlug nach Angaben der Zeitung vor, eine Entlastungskommission einzusetzen, die prüft, ob die Besetzung der beiden Karlsruher Senate ausreichend sei oder aufgestockt werden müsse. Es dürfe nicht sein, dass die Bearbeitungsdauer und die Zahl unerledigter Verfahren ansteige.

dpa/dsc/LTO-Redaktion

 

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Querulantengebühr am BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 04.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4200 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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