Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen "Querdenken"-Initiator Michael Ballweg erhoben. Es geht u.a. um versuchten Betrug und Geldwäsche.
"Querdenken"-Initiator Michael Ballweg soll über eine Millionen Euro bei seinen Anhängern eingesammelt und einen Teil für sich verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Geldwäsche sowie versuchten Betrug und Geldwäsche zur Last, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte. Laut Ballwegs Anwalt geht es dabei um 9.450 Fälle.
Im Raum stehen außerdem Steuerstraftaten. Nähere Angaben dazu machte der Behördensprecher mit Verweis auf das Steuergeheimnis aber nicht. Der 48-jährige Ballweg sitzt seit etwa neun Monaten in Untersuchungshaft. Seine Anwälte hatten die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen.
Versuchter Betrug und Geldwäsche
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Ballweg über 500.000 Euro für eigene Zwecke genutzt haben. Die Herunterstufung der Vorwürfe von Betrug auf versuchten Betrug wird wie folgt begründet: Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die von ihm für private Zwecke genutzten Gelder von denjenigen Unterstützern stammten, die zumindest auch mit einer entsprechenden Handhabung einverstanden gewesen seien.
Ballweg wird außerdem Geldwäsche vorgeworfen. Er soll die mutmaßlich rechtswidrige Herkunft der eingeworbenen finanziellen Zuwendungen in mittlerer sechsstelliger Höhe durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Vier weitere Vorwürfe der Geldwäsche wurden fallengelassen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Das Landgericht Stuttgart muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Der Verteidiger aus Ballwegs Anwaltsteam forderte erneut die Entlassung des 48-Jährigen aus der Untersuchungshaft. Es gebe keinen Grund für einen Haftbefehl. Die Konten von Ballweg seien eingefroren und er sei bereit, Meldeauflagen zu akzeptieren. Ballweg scheiterte unter anderem auch mit einer Verfassungsbeschwerde.
Die "Querdenken"-Bewegung hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Staatsanwaltschaft Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 24.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51401 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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