Neues Immunitätsgesetz für den Kreml: Lebens­lange Straf­f­rei­heit für Putin und Familie

23.12.2020

Ein neues Gesetz soll Putin und seiner Familie für die Zeit nach seiner Präsidentschaft Schutz vor Strafverfolgung sichern. Der Begründungsversuch: "Was ist, wenn die Opposition an die Macht kommt?".

Kremlchef Wladimir Putin hat sich mit einer Unterschrift unter einem neuen Immunitätsgesetz dauerhaft den Schutz vor einer Strafverfolgung gesichert. Es wurde am Dienstag veröffentlicht. Demnach muss auch seine Familie nach seinem Ausscheiden aus dem Präsidentenamt nicht mit Ermittlungen rechnen. Bisher galt das Gesetz über die Unantastbarkeit nur für alle Handlungen während der Amtszeit. Von nun an geht es auch um mögliche Straftaten, die nach dem Ausscheiden bekannt werden. Das unabhängige Portal meduza.io schrieb, dass Ex-Präsident Dmitri Medwedew so auch vor Strafverfolgung gesichert sei.

Das neue Gesetz sieht zudem höhere Hürden für den Entzug der Immunität vor - und ein kompliziertes Verfahren dazu. Möglich ist ein Entzug den Angaben zufolge nur dann, wenn der Vorwurf des Hochverrats im Raum steht oder bei einem schweren Verbrechen. Die Staatsduma müsste ein solches Verfahren einleiten. Die endgültige Entscheidung obliegt demnach aber dem Föderationsrat.

Verhindern, dass ein Ex-Präsident vor Gericht kommt

Der Duma-Abgeordnete Juri Sinelschtschikow von der Kommunistischen Partei sagte der Tageszeitung Wedomosti zur Begründung des neuen Gesetzes: "In Zukunft muss verhindert werden, dass ein Ex-Präsident vor Gericht gestellt wird. Was ist, wenn die Opposition an die Macht kommt? Aus diesem Grund werden solche Gesetze verabschiedet." 

Der 68 Jahre alte Putin hatte sich erst im Sommer mit einer Verfassungsänderung weitreichende Befugnisse gesichert. Er kann theoretisch bis 2036 im Amt bleiben. Der Kremlchef hat bislang offen gelassen, ob er bei der nächsten Wahl 2024 erneut antritt.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

 

Zitiervorschlag

Neues Immunitätsgesetz für den Kreml: Lebenslange Straffreiheit für Putin und Familie . In: Legal Tribune Online, 23.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43831/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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