Die Verhandlung vor dem Moskauer Gericht dauerte nur kurz. Dann wurde das Berufungsverfahren vertagt, da eine der Musikerinnen ihren Anwalt wechseln möchte.
Das Berufungsverfahren wurde auf den 10. Okober vertagt. Dem Antrag einer der inhaftierten Musikerinnen, ihren Anwalt auszutauschen, wurde damit stattgegeben.
Zuvor waren die drei Musikerinnen der Punkband wegen Rowdytums aus religiösem Hass zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
"Pussy Riot" hatte im Februar bei einem Auftritt in einer Kirche gegen den russischen Präsidenten Putin sowie die Kirche protestiert.
age/LTO-Redaktion
Prozess um "Pussy Riot": . In: Legal Tribune Online, 01.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7215 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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