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Völkermord in Namibia: Klage gegen Deut­sch­land in USA zieht sich hin

13.10.2017

Deutsch-Südwestafrika Hereroaufstand 1904 Kamelreiterkompanie der deutschen „Schutztruppe“

Bild: Bundesarchiv, Bild 183-R24738 / Unknown / CC-BY-SA 3.0

Unter deutscher Kolonialherrschaft kam es zum Völkermord an den Stämmen Herero und Nama im heutigen Namibia. Ein möglicher Prozess gegen die Bundesregierung ist aber weiter nicht in Sicht.

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US-Anwalt Kenneth McCallion, der die Stämme Herero und Nama in dem Fall vertritt, bat das Bundesgericht in New York am Donnerstag um weitere drei Monate Zeit. Hintergrund ist, dass deren Klage bisher nicht förmlich der Bundesregierung zugestellt werden konnte.

Das frühere Deutsch-Südwestafrika stand mehr als 30 Jahre unter deutscher Kolonialherrschaft.  Deutsche Soldaten schlugen jeglichen Widerstand der Einheimischen brutal nieder - bis hin zum Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama. Die Kolonialherrschaft endete im Ersten Weltkrieg 1915. Namibia ist seit 1990 unabhängig.

"Die Getriebe der Regierung scheinen sich etwas langsamer zu drehen als wir gehofft hatten", sagte McCallion bei der Anhörung. Berlins Justizsenator Dirk Behrendt hatte die Klage im Juli mit der Begründung zurückgewiesen, dass sie den völkerrechtlichen Grundsatz der staatlichen Immunität verletze. McCallion sprach von "Ironie", dass Deutschland zu dem Fall zwar Stellung bezogen, offiziell aber immer noch keinen Vertreter für das Verfahren bestimmt habe.

Klage soll bis Januar zugestellt werden

Rund 50 Vertreter der Herero und Nama aus Namibia sowie aus Botsuana, Südafrika und dem Süden und Westen der USA waren in New York anwesend. McCallion zufolge reisten auch Vertreter der Regierung Namibias an. Vertreter der Bundesregierung waren offiziell nicht anwesend. Im Saal waren allerdings mehrere teils deutschsprachige Beobachter anwesend, die ihren Namen und ihre Funktion den Reportern nicht nennen wollten.

Die nächste Gerichtsanhörung soll am 25. Januar 2018 stattfinden. Bis dahin hofft McCallion, die Klage via Washington auf diplomatischen Kanälen in Berlin zugestellt zu haben. Das US-Außenministerium hatte vor zwei Wochen erklärt, dass dieser Antrag noch in Bearbeitung sei.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Völkermord in Namibia: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25021 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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