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taz-Kolumne "All cops are berufsunfähig": Pres­serat sieht keinen Ver­stoß gegen Pres­se­kodex

08.09.2020

Hand mit Bleistift und Seil.

Siam - stock.adobe.com

Anders als Horst Seehofer und die Polizeigewerkschaften sieht der Presserat die Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" als von der Meinungsfreiheit gedeckt an. Die Berliner Staatsanwaltschaft eventuell ebenfalls.

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Der Presserat sieht in der Veröffentlichung der kontroversen Kolumne "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" keinen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich nun einmal einiges gefallen lassen. Auch die Berliner Staatsanwaltschaft wird laut Informationen des Tagesspiegels wohl mangels Anfangsverdachts kein Strafverfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung einleiten. Gegenüber der LTO-Redaktion gab die Staatsanwaltschaft jedoch an, sie könne dazu zurzeit noch keine offizielle Aussage treffen. 

Der deutsche Presserat sieht die Gedanken der Autorin Yaghoobifarah als von der Meinungsfreiheit gedeckt an und wies daher die Beschwerden von Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie einiger Polizistinnen und Polizisten zurück. In dem umstrittenen Text ging es darum, wo Polizisten arbeiten könnten, wenn die Polizei abgeschafft würde, der Kapitalismus aber nicht, etwa auf einer Mülldeponie.

Die Mitglieder des Presserates begründeten ihre Entscheidung am Dienstag damit, dass die Kolumne eine Satire darstelle, die sich auf die gesellschaftliche Debatte über strukturelle Probleme bei der Polizei wie Rechtsradikalismus, Gewalt und Rassismus beziehe. Die Wortwahl "Mülldeponie" als einziger Ort für die Polizei sei eine Geschmacksfrage. Es sei nicht zwingend, dort eine Gleichstellung der Polizei mit Müll hineinzuinterpretieren. Es sei zwar ein drastisches Gedankenspiel, das allerdings Raum für andere Interpretationen gebe. 

Der Text stelle außerdem keinen Verstoß gegen die Menschenwürde von Polizistinnen und Polizisten (Ziff. 1 des Pressekodexes) dar, da es sich um eine Kritik der Berufsgruppe handele und nicht einer Einzelperson. Abgesehen davon sei die Polizei eine gesellschaftlich anerkannte Berufsgruppe, die nicht unter den Diskriminierungsschutz nach Ziffer 12 des Pressekodexes falle. 

Der "unsägliche Artikel"

Die in Frage stehende Kolumne war insbesondere durch die Aussage Seehofers ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, der in der Bild-Zeitung zunächst angekündigt hatte: "Ich werde morgen als Bundesinnenminister Strafanzeige wegen des unsäglichen Artikels in der taz über die Polizei stellen." Auf die Erstattung der Anzeige verzichtete Seehofer allerdings später.

pdi/LTO-Redaktion

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taz-Kolumne "All cops are berufsunfähig": . In: Legal Tribune Online, 08.09.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42742 (abgerufen am: 15.12.2025 )

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