Die Taliban haben ein Frauenradio in Kabul geschlossen. Der Sender habe gegen Rundfunkrichtlinien verstoßen. Kritik kommt in Hinblick auf Pressefreiheit und Frauenrechte in Afghanistan von Reporter ohne Grenzen.
Die in Afghanistan regierenden islamistischen Taliban haben einem Radiosender für Frauen in der Hauptstadt Kabul den Betrieb untersagt. Wie der in Paris ansässige Schwesternsender von Radio Begum der dpa mitteilte, wurden zwei männliche Mitarbeiter des Radios festgenommen. Außerdem hätten die Taliban die Radiostation durchsucht.
Die Taliban werfen dem Sender vor, Inhalte an einen im Ausland ansässigen Fernsehsender geliefert und damit gegen Rundfunkregeln verstoßen zu haben, wie aus einer Mitteilung des Kulturministeriums hervorgeht. Das Frauenradio müsse sich nun einer Lizenz-Prüfung unterziehen, bevor über seine Zukunft entschieden werde.
Radio Begum wurde im Jahr 2021 am Internationalen Frauentag am 8. März gegründet, fünf Monate vor der erneuten Machtübernahme durch die Taliban. Der Sender strahlt auch Bildungsprogramme von der sechsten bis zur zwölften Klasse aus. Unter den Machthabern in Kabul ist Frauen der Besuch der höheren Schule untersagt, viele ehemalige Schülerinnen weichen daher auf Online-Unterricht oder Bildungsprogramme im Radio aus.
Mehrfach Festnahmen von Journalisten
Die Organisation Reporter Ohne Grenzen forderte die Islamisten dazu auf, dem Sender wieder den Betrieb zu genehmigen und verwies auf mehrere Fälle in dem Land, in dem es zu Festnahmen von Journalisten und dauerhaften Schließungen von Medienunternehmen kam. Der afghanische Journalistenverband Afghanistan Journalists Center (AFJC) verwies auf die Bedeutung des Senders für Frauenrechte in Afghanistan und kritisierte das Vorgehen der Taliban.
Aktuell werden noch mehrere Radiosender von und für Frauen in Afghanistan betrieben. Im Jahr 2023 sorgte die vorübergehende Einstellung eines Frauenradios in der Provinz Badachschan im Nordosten des Landes für Schlagzeilen, nachdem dieser laut Taliban Lieder während des Fastenmonats Ramadan ausgestrahlt hatte.
Mit den verheerenden Lebensumständen von Frauen in Afghanistan setzte sich vor einigen Monaten auch der Europäische Gerichtshof auseinander. Laut seinem Urteil gelten die diskriminierenden Maßnahmen und Gesetze des Taliban-Regimes gegen Frauen bereits für sich als Verfolgungshandlungen, die eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtfertigen.
dpa/mh/LTO-Redaktion
Pressefreiheit in Afghanistan: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56524 (abgerufen am: 17.03.2025 )
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