Das AG Erfurt hat einen Fahrraddieb zu einer milden Strafe verurteilt, weil er unter der Veröffentlichung seiner Tat auf YouTube zu leiden hatte. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass die "Prangerwirkung" des Videos und der darauf basierenden Medienberichte dem Angeklagten stark zugesetzt hätten.
Der 49-Jährige hatte im August ein Fahrrad gestohlen und war dabei von der Kamera eines Computerladens gefilmt worden. Der Ladenbesitzer lud
das Video ins Internet. Dort wurde es tausendfach angeschaut - unter anderem von der 15-jährigen Tochter des Mannes. Sie habe ihn bei der
Arbeit angerufen, erzählte er vor Gericht. "Papa, du stehst auf YouTube, wie du ein Fahrrad mopst." Als wenig später auch noch die
Lokalzeitungen anriefen, habe er sich gestellt.
Das Amtsgericht (AG) Erfurt verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.
Prangerwirkung: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2050 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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