Postwurfsendung "Einkauf aktuell": Urteil gegen Reklame im Briefkasten rechtskräftig

08.01.2012

Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers sind eine unzumutbare Belästigung und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein entsprechendes Urteil des LG Lüneburg ist rechtskräftig geworden. Geklagt hatte ein Rechtsanwalt gegen die Deutsche Post.

Dem Anwalt waren immer wieder Ausgaben von "Einkauf aktuell" in den Briefkasten gesteckt worden, obwohl er mehrfach schriftlich gegen die Zustellung der wöchentlichen Sendung mit einem Fernsehprogramm und Werbebroschüren protestiert hatte.

Einen Aufkleber "Werbung - nein danke!" wollte der Anwalt nicht an seinem Briefkasten anbringen. "Ich möchte selbst entscheiden, welche Werbung ich bekomme und welche nicht", erklärte der Kläger. Das Landgericht (LG) sah das ebenso und berief sich bei seiner Entscheidung auch auf Art. 2 des Grundgesetzes, der das Selbstbestimmungsrecht garantiert. Im Wiederholungsfall drohen nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Diese Entscheidung gegen unerwünschte Reklame im Briefkasten könnte bundesweit erhebliche Folgen für die Werbewirtschaft haben. "Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl von Werbeverweigerern wird dies gegebenenfalls dazu führen, dass die bisher bekannte Form der Postwurfsendungen nicht mehr möglich sein wird", heißt es im Urteil.

Post sieht in dem Urteil eine Einzelfallentscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hatten die Richter eine Revision zugelassen. Ein entsprechender Antrag sei aber nicht eingegangen, erklärte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofes am Donnerstag. Nach Angaben des Landgerichts war die Frist am 28. Dezember abgelaufen.

"Da es sich bei der Entscheidung des Landgerichts Lüneburg um eine Einzelfallentscheidung handelt, sehen wir keinen Anlass, in dieser Sache in Revision zu gehen", sagte am Donnerstag ein Sprecher der Post in Hamburg zur verstrichenen Frist. "Ich freue mich, dass sich die Verbraucher in Zukunft auf diese rechtskräftige und wegweisende Entscheidung berufen können", erklärte hingegen der Kläger hingegen.

Das Verlagsgeschäft gilt bei Postdienstleistern als verlockende Wachstumssparte. "Einkauf aktuell" hat eine Auflage von rund 18 Millionen Exemplaren.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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Postwurfsendung "Einkauf aktuell": . In: Legal Tribune Online, 08.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5246 (abgerufen am: 09.10.2024 )

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