Der Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts erreicht eine neue Eskalationsstufe. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag Ermittlungen gegen den Präsidenten des Gerichts eingeleitet.
Im Streit um die Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts hat die Staatsanwaltschaft Kattowitz Ermittlungen gegen Andrzej Rzeplinski, den Präsidenten des polnischen Verfassungsgerichts, eingeleitet.
Wie die polnische Nachrichtenagentur PAP meldete, wird Rzeplinski vorgeworfen, seine Befugnisse überschritten zu haben. Er habe drei vom neuen Parlament gewählte Richter nicht ihr Amt ausüben lassen. Gegenüber PAP äußerte der Präsident, die Ermittlungen seien für ihn der misslungene Versuch eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit.
Im Zuge einer umstrittenen Justizreform hatte die seit November 2015 mit absoluter Mehrheit regierende Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) von der Vorgängerregierung ernannte Verfassungsrichter mit eigenen Kandidaten ersetzen wollen.
Polens Verfassungsgericht stufte dies vergangene Woche zum wiederholten Male als unrechtmäßig ein. Die Regierung in Warschau erkennt die Entscheidung bisher nicht an. Zuvor hatte auch die EU-Kommission aufgrund der Reform das Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen eingeleitet. Die PiS-Reform zum Verfassungsgericht trat diese Woche in Kraft.
nas/dpa/LTO-Redaktion
Streit um Justizreform: . In: Legal Tribune Online, 18.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20330 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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