Das bayerische PAG hat nicht nur im Freistaat für viel Diskussion gesorgt. Bundestagsabgeordnete von FDP, Linken und Grünen haben sich zusammengeschlossen, um das Landesgesetz vom BVerfG überprüfen zu lassen.
Bundestagsabgeordnete von FPD, Linken und Grünen wollen gemeinsam überprüfen lassen, ob das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dazu wollen sie einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellen, wie die Fraktionsvorsitzenden am Montag bekannt gaben.
FDP-Fraktionschef Christian Lindner nannte das Gesetz einen "Angriff auf die Freiheit". Die Trennung von Polizei und Geheimdiensten müsse erhalten bleiben, "wir brauchen keine Geheimpolizei", betonte Lindner auf der Pressekonferenz aus dem Berliner Bundestag. Durch dieses Gesetz würden "Menschen unter Generalverdacht gestellt", kritisierte die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt. Sie fühle sich durch das bayerische Gesetz an ihr Leben in der DDR erinnert. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Dietmar Bartsch, sprach von einem Gesetz, dass die Bürgerrechte infrage stelle.
Abstrakte Normenkontrolle in Karlsruhe
Deswegen hätten sich die drei Parteien zu dieser ungewöhnlichen "Allianz für den Rechtsstaat" zusammengetan, wie es auf der Pressekonferenz hieß. Ein weiterer Grund sei, dass sie nur zusammen genügend Abgeordnete hätten, um einen Antrag für eine abstrakte Normenkontrolle zu stellen. Art. 93 Abs. 1 Nr. 2* Grundgesetz (GG) und § 13 Nr. 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) setzen dafür nämlich unter anderem ein Viertel der Mitglieder des Deutschen Bundestages voraus.
Die CSU-Staatsregierung hatte die Befugnisse der bayerischen Polizei mit der umstrittenen Gesetzesänderung zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit erweitert. Anders als bisher darf die Polizei nicht mehr erst einschreiten, wenn Ermittler konkrete Indizien für eine geplante Straftat haben. Stattdessen genügt jetzt ganz allgemein eine "drohende Gefahr".
Zuvor hatten bereits Grüne, SPD und FDP in Bayern angekündigt, vor den bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen zu wollen. FDP-Landtagsspitzenkandidat Martin Hagen machte eine Nachbesserung des Gesetzes zur Bedingung für eine mögliche Koalition mit der CSU - allerdings ist bisher zweifelhaft, ob der FDP bei der Landtagswahl am 14. Oktober der Wiedereinzug ins Münchner Maximilianeum gelingt.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
*falsche Enumerierung berichtigt am 11.09.2018, 18.31 Uhr
FDP, Linke und Grüne bringen Bayerns PAG vors BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 10.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30845 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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